Veganer Käse: Taleggio und Gorgonzola aus dem Bedrettotal TI

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Bedretto,

Zwei Tessiner Gastronomen produzieren im Bedrettotal veganen «Käse» aus Cashew-Nüssen.

Andrea Palazzini, veganer Koch, bei der Zubereitung eines veganen Käses mit dem Geschmack von Gorgonzola, im Chalet-Restaurants Stella Alpina.
Andrea Palazzini, veganer Koch, bei der Zubereitung eines veganen Käses mit dem Geschmack von Gorgonzola, im Chalet-Restaurants Stella Alpina. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Tessiner Gastronomen produzieren im Bedrettotal veganen «Käse».
  • Statt Milch verwenden sie Cashew-Nüsse als Ersatzzutat.

Im Tessiner Bedrettotal produzieren die zwei Gastwirte Mauro Oliani und Andrea Palazzini veganen Käse. Sie stellen pro Monat rund 200 Stück veganen Camembert, Taleggio oder Gorgonzola her. Wie beim klassischen Milchkäse gibt die Reifung im Keller dem Käse die Würze.

«Wir gehören weltweit zu den Ersten, die veganen Käse produzieren», sagt Mauro Oliani im Keystone-SDA-Video. Er betreibt zusammen mit Andrea Palazzini das Restaurant «Stella Alpina» im Bedrettotal unterhalb des Nufenenpasses. Dort, auf fast 1500 Metern über Meer, produzieren sie auch den veganen Käse und bieten ihn den Gästen im Restaurant an.

Die beiden Italiener ernähren sich seit Jahren vegan, mögen aber trotzdem nicht auf das Käsegefühl im Gaumen verzichten. Also haben sie ihren eigenen Käse ohne tierische Produkte kreiert. Das sei auch für das Käseland Schweiz eine gute Sache, finden die beiden. Einem typischen Käseland wie die Schweiz stünden Innovationen gut an.

Das Geheimnis der veganen Käseherstellung sind Cashewnüsse, die durch pflanzliche Enzyme fermentieren. Das Endprodukt sieht echtem Camembert, Taleggio oder Gorgonzola täuschend ähnlich. Ob es auch so schmeckt? Die Reaktionen der Probanden auf der Strasse fallen im Video unterschiedlich aus.

Unter dem Begriff «Käse» dürfen vegane Produkte übrigens nicht verkauft werden. Laut einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2017 sind Bezeichnungen wie «Rahm», «Butter», «Joghurt» oder eben auch «Käse» Produkten vorbehalten, die aus der «normalen Eutersekretion von Tieren» gewonnen werden.

Das hohe Gericht begründete seinen Entscheid namentlich mit Verwechslungsgefahr für Konsumentinnen und Konsumenten. Allerdings gibt es Ausnahmen für 21 «milchig» klingende Produkte, meist traditionelle Erzeugnisse, wie zum Beispiel in Deutschland Kokosmilch, Erdnussbutter, Leberkäse oder Butterbohnen.

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