Verwechslung! Italo-Mama (81) als Temposünderin gebüsst

Marie Augustin
Marie Augustin

Baden,

Eine Italienerin (81) hat einen Blitzerbescheid aus der Schweiz erhalten. Dieser wurde falsch ausgestellt – bezahlen muss sie trotzdem.

falscher Blitzerbescheid Italienerin zahlen
Ein Blitzer nimmt die Geschwindigkeit vorbeifahrender Autos auf. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Seniorin (81) aus Italien hat einen Blitzerbescheid aus der Schweiz erhalten.
  • Dort war sie überhaupt nicht mit ihrem Auto unterwegs.
  • Zahlen muss sie die Busse dennoch.

Es ist einer dieser bürokratischen Fälle, bei denen man sich die Augen reibt: Obwohl eine italienische Seniorin überhaupt nicht mit ihrem Wagen gefahren ist, muss sie eine Blitzer-Busse aus der Schweiz bezahlen.

Im Mai erhält die 81-Jährige ein Einschreiben der Staatsanwaltschaft Baden: Sie soll am 23. Juli 2023 auf der Neuenhoferstrasse in Baden AG zu schnell mit ihrem Auto unterwegs gewesen sein.

Eine Busse von 120 Franken und Gebühren über mehrere Hundert Franken seien fällig, heisst es darin. Auf dem Blitzerfoto zu sehen ist ein Opel. Doch die schwerkranke Seniorin fuhr an jenem Tag weder durch die Schweiz, noch besitzt sie einen Opel.

Frist abgelaufen – Seniorin muss zahlen

Wie das «Badener Tagblatt» berichtet, wies ihr Anwalt die Staatsanwaltschaft darauf hin, möglicherweise das Blitzerfoto falsch abgelesen zu haben. Doch die Einsprachefrist bezüglich eines Strafbefehls liegt bei zehn Tagen. Der Brief des Anwalts allerdings erreichte die Staatsanwaltschaft erst circa zwei Wochen nach Ablauf der Frist.

Adrian Schuler, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt im «Badener Tagblatt»: In so einem Fall habe man keine Möglichkeit, den Strafbefehl zurückzuziehen.

Revisionsgesuch abgewiesen

Auch ein Revisionsgesuch vor dem Obergericht brachte keinen Erfolg. Würde eine beschuldigte Person eine Revision verlangen, nachdem sie die Einsprachefrist habe verstreichen lassen, würde damit das Strafbefehlsverfahren missachtet werden, gemäss Bundesgericht.

Der Entscheid des Obergerichts wurde akzeptiert, sagt Schuler. Er fügt hinzu, dass die Stadtpolizei der 81-Jährigen die Busse dreimal zugestellt hätte.

Hast du schon einmal einen falschen Blitzerbescheid erhalten?

Sowohl die dritte Aufforderung als auch der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft seien per Einschreiben versandt worden.

Zur falschen Blitzer-Busse kam es, weil das System sowie ein Mitarbeiter auf dem Nummernschild ein G als C erkannt hatten.

Übrigens: Der Opel-Fahrer, also der eigentliche Temposünder, bekam die Busse laut dem «Badener Tagblatt» im Juni dann doch noch zugestellt. Und er hat diese bezahlt.

Kommentare

User #3150 (nicht angemeldet)

Frei nach dem Motto: Kannst Du nicht Lesen oder Schreiben, bewirb Dich bei der Polizei Aargau

User #1041 (nicht angemeldet)

Wenn Fehler gemacht werden, dann spielt die Frist keine Rolle. Das sind total bescheuerte Regeln die sich ein Mensch überlegt hat.

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