Voraussichtlich kein absolutes Feuerverbot im Aargau am 1. August

Keystone-SDA
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Aarau,

Wegen der Trockenheit gilt im Kanton Aargau derzeit die Gefahrenstufe 3. Die Lage wird am Montag neu beurteilt und allenfalls die Stufe erhöht.

feuerverbot
In verschiedenen Kantonen der Schweiz herrscht eine Waldbrandgefährdung. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Aargau wird am 1. August voraussichtlich kein Verbot für Feuer aussprechen.
  • Trotz allem weist der Kanton auf die extreme Trockenheit und die folgenden Gefahren hin.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Abteilung Wald mahnen zur Vorsicht mit Feuer im Freien und Rücksicht bei der Wasserentnahme. Auch die Abteilung Landschaft Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) teilen diese Meinung.

Gerade beim Feuern im Freien gelte es, entsprechende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten und im Wald ausschliesslich die befestigten Feuerstellen zu nutzen. Aufgrund der erneuten Hitze der letzten Tage besteht laut den Behörden im Kanton Aargau grosse Waldbrandgefahr.

Feuerstelle
Bei sicheren Feuerstellen darf nur mit genügend Löschwasser ein Feuer gemacht werden. - Pixabay

Die am Donnerstag durch den Führungsstab vorgenommene Einschätzung gilt für den gesamten Kanton. Regional können jedoch einzelne Gemeinden selbstständig Verbote und Weisungen erlassen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich bei der jeweiligen Gemeinde zu informieren.

Lokale Gewitter reichen nicht aus

Um die aktuelle Lage zu entschärfen, reichen kleine, lokale Gewitter gemäss dem Führungsstab nicht aus. Ob die am Wochenende prognostizierten Niederschläge mengenmässig genügend Regen bringen, wird deshalb am Montag neu beurteilt.

Sollte die Trockenheit anhalten, ist mit dem Erlass von einem bedingten Feuerverbot zu rechnen, was der Gefahrenstufe 4 entspricht. Zudem wird die Bevölkerung angehalten, bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen Zurückhaltung zu üben.

Mit der Gefahrenstufe 5, die einem absoluten Feuerverbot am 1. August gleichkommt, ist vorerst nicht zu rechnen. Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Waldrand einzuhalten. Höhenfeuer sollen einen Abstand von 50 Meter zum Waldrand berücksichtigen.

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