Weinfelden TG: Gericht verlangt mehr Abklärungen

Das Bezirksgericht Weinfelden hat am Donnerstag die Hauptverhandlung über eine Serie von Brandstiftungen und diverse Vandalenakte abgebrochen. Es sistiert das Verfahren und verlangt ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten und weitere Abklärungen. Noch ist unklar, wann es weitergeht.

Meer Kreuzlingen massenschlägerei
Ein Auto der Kantonspolizei Thurgau. (Symbolbild) - Keystone

Weil der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe zurückweist, steht ein reiner Indizienprozess an. Zudem ist der Strafantrag der Staatsanwaltschaft mit 13 Jahren Freiheitsstrafe sehr hoch. Das Verfahren sei damit von grosser Bedeutung für den Beschuldigten, sagte die Gerichtsvorsitzende nach Bekanntgabe des Unterbruchs zu den Medien.

Aus diesen Gründen sei es besonders wichtig, alle Unklarheiten zu vermeiden, sagte sie: «Darauf hat jeder Beschuldigte Anspruch.» Bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung gilt wie üblich die Unschuldsvermutung. Trotzdem wird beim Zwangsmassnahmengericht eine Verlängerung der Sicherheitshaft für den Beschuldigten wegen Wiederholungsgefahr beantragt.

Unsicherheiten gebe es auch im Zusammenhang mit der von einem Teil der Brände und Sachbeschädigungen betroffenen Firma. Diese ist inzwischen in Konkurs gegangen. «Es gab Ereignisse», da seien Abklärungen nötig, sagte die Richterin.

Die Anordnung von ergänzenden Abklärungen erfolgte am Donnerstagvormittag, nachdem der Verteidiger des 51-jährigen Schweizers eine ganze Reihe von Beweisanträgen gestellt hatte. Er monierte Unklarheiten und Ungenauigkeiten. So müssen nun unter anderem die vorhandenen Videoaufnahmen eingehend ausgewertet und weitere Personen befragt werden.

Der Verteidiger verlangte im weiteren, das psychiatrische Gutachten sei aus den Akten zu weisen. Dies tat das Gericht nicht, wie die Vorsitzende sagte: Das Gutachten, das ein renommierter Fachmann erstellt hat, bleibt bei den Akten.

Da aber jedes Gutachten eine «Momentaufnahme» sei, soll ein zusätzliches Gutachten eingeholt werden, sagte die Gerichtsvorsitzende. Dies als eine Art Absicherung des ersten. Sie wies den Staatsanwalt an, darauf zu achten, dass der neue Gutachter absolut unabhängig sei, ohne jede Verbindung zum ersten.

Das Verfahren bleibt beim Bezirksgericht Weinfelden hängig. Wann es wiederaufgenommen wird ist unklar. Die verlangten Beweisergänzungen brauchten ihre Zeit, sagte die Richterin. Voraussichtlich werde es Frühling 2020, bis es weiter gehe.

Der Staatsanwalt nahm die Aufträge des Gerichts entgegen. Er werde versuchen, die verlangten Ergänzungen «möglichst rasch» beizubringen. Als Herabwürdigung seiner Arbeit verstehe er das Ganze nicht, sagte er: «Ich sehe das sportlich.»

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten eine ganze Reihe von Brandstiftungen und Sachbeschädigungen sowie Versuche dazu zur Last. Zu den meisten Vorfällen kam es am Wohnort des Beschuldigten, in seiner nächsten Nachbarschaft. Die erste angeklagte Tat datiert auf den 30. März 2016, die letzte auf den Neujahrstag 2019.

Insgesamt belaufen sich die Schäden gemäss Anklage auf rund 480'000 Franken. Bei den meisten Taten blieb es bei geringem Schaden von oft nur wenigen hundert Franken. Bei jenem letzten Mal allerdings waren es laut Staatsanwalt rund 400'000 Franken. Eine Person wurde verletzt. Am gleichen Abend wurde der Verdächtigte festgenommen. Der Mann befindet sich seither in Haft.

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