Freispruch

Weiterer Freispruch im Zuger Amvac-Prozess gefordert

Keystone-SDA
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Region Zug,

Die Hauptbeschuldigte im Prozess wegen des mutmasslich betrügerischen Verkaufs von Amvac-Aktien ist vom Verteidiger einer Mitangeklagten belastet worden. Seine Mandantin sei von der Hauptbeschuldigten abhängig gewesen und habe deren Anweisungen ausgeführt, sagte er vor dem Zuger Strafgericht.

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Der Eingang zum Strafgericht in Zug. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Gericht stehen zwei Frauen und zwei Männer.

Sie sollen 2012 bis 2015 mit dem Verkauf von Amvac-Aktien 300 Anleger um 55 Millionen Franken geschädigt haben. Gemäss Staatsanwaltschaft waren die Aktien des 2005 gegründeten und 2016 Konkurs gegangenen Pharmaunternehmens wertlos und in einem Telefonverkauf mit falschen Versprechungen verkauft worden.

Die Hauptangeklagte, eine 49-jährige Ungarin, Amvac-Gründerin sowie einstige Amvac-CEO und -Verwaltungsrätin, soll sich mit dem Verkauf ihrer Aktien den Ausstieg aus dem erfolglosen Unternehmens vergoldet haben. Sie soll wegen Betrugs für sieben Jahre ins Gefängnis. Ihr Verteidiger hatte am Montag die Beschuldigung als haltlos zurückgewiesen und einen Freispruch gefordert.

Zum Betrugsvorwurf sagte der Verteidiger am Dienstag, seine Mandantin habe die Amvac-Aktien verkauft, um für das Unternehmen Kapital zu beschaffen. Sie habe selbst viel Geld in die Firma investiert. «Wer investiert schon in den eigenen Betrug?», fragte er. Seine Mandantin sei nicht aus der Firma ausgestiegen, sondern in einem Machtkampf rausgekippt worden. Sie habe Amvac nicht beherrscht.

Ein anderes Bild der Hauptbeschuldigten zeichnete der Verteidiger der mitangeklagten Frau, einer 61-jährigen deutschen Anwältin und einstigen Amvac-Verwaltungsratspräsidentin. Der Staatsanwalt forderte für sie wegen Gehilfenschaft eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren, ihr Anwalt einen Freispruch.

Der Verteidiger beschrieb seine Mandantin als Frau, deren Leben von Schicksalsschlägen geprägt gewesen sei. Die Freundschaft mit der Hauptbeschuldigten und deren Angebot, für Amvac zu arbeiten, sei für sie eine Chance gewesen. Sie habe sich vom Auftreten der Hauptbeschuldigten blenden lassen und sei von dieser psychisch und finanziell abhängig geworden.

Nach den Ausführungen des Verteidigers war die Frau zwar Verwaltungsratspräsidentin, aber nicht Entscheidungsträgerin. Sie habe auf Anweisungen der Hauptbeschuldigten gehandelt. Sie sei nie in das angeblich betrügerische Konstrukt des Aktienverkaufs eingebunden gewesen und habe sogar interveniert, als sie vereinzelt von unlauteren Praktiken der Telefonverkäufer erfahren habe.

Seine Mandantin habe an Amvac geglaubt und dieser ihrer Schaffenskraft geschenkt, sagte der Verteidiger. Sie habe nicht Dritte schädigen wollen und sich, im Gegensatz zu den anderen Angeklagten, nicht bereichert. Was man ihr vorwerfen könne sei, dass sie zu naiv an ihrer damaligen Freundin, der Hauptbeschuldigten, hochgeblickt habe.

Vor dem Gericht stehen zudem zwei 33 und 48 Jahre alte Schweizer, die den Telefonverkauf der Aktien abwickelten. Für sie beantragte die Staatsanwaltschaft wegen Wuchers 4,5 und 5 Jahre Gefängnis.

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