Weiterhin Zivilschutzanlagen als Unterbringung für Asylsuchende
Bei einer hohen Anzahl von Asylgesuchen können Bund und Kantone weiterhin auf Zivilschutzanlagen zurückgreifen. Der Bundesrat hat die Verordnung verlängert.
Eigentlich reichten die Kapazitäten des Bundes für die Registrierung und die Aufnahme von neu ankommenden Asylsuchenden aus, hiess es am Freitag in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Übliche Zahlen werden überstiegen
Doch übersteigen temporär die Asylgesuche die üblichen Zahlen, kann der Bund nun weiterhin auf Zivilschutzanlagen zurückgreifen. Die Verordnung wurde daher bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.