Weniger Nutztierrisse trotz mehr Wölfen in der Schweiz
In der Schweiz ist die Zahl der Wölfe innert Jahresfrist von etwa 240 auf rund 300 gestiegen – doch die Zahl der von diesem Raubtier gerissenen Nutztiere sinkt.
Sie geht auf der Basis dieser Daten von insgesamt 1100 in diesem Jahr von Wölfen gerissenen Nutztieren in der Schweiz aus. 2022 waren es 1480 Nutztierrisse, was einem Rückgang um rund 25 Prozent entspricht.
David Gerke, der Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, bestätigte am Samstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage eine entsprechende Meldung der Tamedia-Zeitungen und legte Keystone-SDA die Auswertung vor. Die Auswertung datierte vom 26. Dezember. Sie stützte sich auf im Internet zugänglichen Daten der Kantone.
In den sechs Kantonen, in denen es Wolfsrudel gab, sank die Zahl der getöteten Nutztiere von 1329 im vergangenen Jahr auf rund 950 in diesem Jahr. Die Nichtregierungsorganisation nimmt an, dass in diesem Jahr rund 150 weitere Nutztiere in Kantonen ohne Wolfsrudel gerissen werden. Das entspricht der Anzahl des vergangenen Jahrs.
Dem Faktenblatt der Gruppe Wolf zufolge sind die Nutztierrisse durch den Wolf im laufenden Jahr im Kanton Graubünden stark rückläufig. Im Kanton Wallis sind die Risse etwas geringer ausgefallen als im Vorjahr und in den Kantonen Waadt und St. Gallen nahmen die Nutztierrisse zu.
Gestützt auf Zahlen des Bundesamts für Umwelt und der Stiftung Raubtierökologie und Wildtiermanagement (Kora) sagt die Gruppe Wolf auch, dass im laufenden Jahr pro Wolf im Durchschnitt vier Nutztierrisse zu verzeichnen sind. Im Jahr 2020 waren es neun und im Jahr zuvor deren sechs.
Der Bundesrat beschloss Anfang November, dass Wölfe ab Dezember dieses Jahres auch vorbeugend abgeschossen werden dürfen – die rasante Ausbreitung des Wolfes habe bisher nicht gestoppt werden können. Die Kantone Wallis und Graubünden erliessen in der Folge Abschussverfügungen für insgesamt 78 Wölfe.
Drei Umweltorganisationen erhoben in der Folge gegen einen Teil dieser Abschussverfügungen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Bund und Kantone missachteten den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die wichtige Rolle, die das Raubtier im Waldökosystem spiele. Diese Beschwerden sind noch hängig.