Willensvollstrecker Léon Huber bestreitet in Zürich Schuld
Der Willensvollstrecker Léon Huber bestritt vor dem Obergericht Zürich jegliche Schuld und erklärte, das Geld korrekt unter den Erbinnen verteilt zu haben.
Der Willensvollstrecker von «Mister Tagesschau» Léon Huber hat am Obergericht Zürich jegliche Schuld bestritten. Der 70-Jährige gab an, das Geld korrekt unter Hubers Erbinnen verteilt zu haben.
Weil die Tochter Hubers schon früher Zuwendungen erhalten habe, habe es keine Bevorzugung der Ehefrau gegeben, sagte der bisher unbescholtene Anwalt am Mittwoch am Zürcher Obergericht. Das Geld, das an die Tochter geflossen war, stammte demnach aus dem Nachlass der Grossmutter.
Ehefrau erhält grössten Teil des Erbes
Die Ehefrau erhielt den grössten Teil des Geldes aus Hubers Erbe. Die Tochter wurde gemäss Anklage um rund 149'000 Franken geschädigt. Eigentlich hätte beiden je 50 Prozent zugestanden.
Weiter zahlte sich der Beschuldigte über 197'000 Franken aus der Erbmasse als Honorar aus. Das Geld zahlte er später den Erbinnen zurück, verpasste dabei aber eine Frist. Der Prozess wird mit dem Plädoyer des Verteidigers fortgesetzt.