Ein Ehepaar in Windisch AG vermietete eine Wohnung an eine eritreische Flüchtlingsfamilie. Nach vier Jahren zog diese wieder aus – und die Vermieter mussten die Wohnung für 13'000 Franken sanieren. Die Gemeinde, welche die Familie vermittelte, lehnt jegliche Verantwortung ab.
Brugg (unten) und Windisch (oben links) mit dem Bahnhof Brugg dazwischen.
Brugg (unten) und Windisch (oben links) mit dem Bahnhof Brugg dazwischen. - Wikimedia

Das Wichtigste in Kürze

  • In Windisch AG vermietete ein Ehepaar eine Wohnung an eine Sozialhilfebeziehende Familie.
  • Als die eritreische Familie nach vier Jahren auszog, mussten die Vermieter die Wohnung für 13'000 Franken sanieren.
  • Die Gemeinde, die die Familie vermittelte, lehnt die Verantwortung ab.
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Als die Familie im Frühling 2017 auszog, konnte die Wohnung nicht mehr weitervermietet werden. Die Zimmer waren derart heruntergekommen, dass die Vermieter gezwungen waren zu sanieren. Für 13'000 Franken mussten etwa der Backofen und der Kochherd ersetzt oder die Wände (zweimal) gestrichen, die Teppiche (zweimal) gereinigt werden, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Sozialdienst verweigert Verantwortung

Die Haftpflichtversicherung hat knapp die Hälfte der Kosten übernommen, den Rest müssen jedoch die Vermieter berappen. Die Gemeinde Windisch wies die Rechnung für die Sanierungskosten zurück. Die Mieterin sei für die Wohnungsabgabe und die Schäden verantwortlich.

Die Mieterin, das war eine Eritreerin, Sozialhilfebezügerin, Analphabetin, vier Kinder, nach zehn Jahren nur wenig Deutschkenntnisse. Zu der 89 Quadratmeter grossen Viereinhalbzimmerwohnung für 1485 Franken Miete kam sie durch Vermittlung der Gemeinde.

Behörden verschliessen sich

Als Catharina und Ueli Rüegg ihr Bauernhaus an der Bergstrasse renovierten, ergriff die Gemeinde Windisch die Chance: Sie baten die Rüeggs darum, dass die anerkannte eritreische Flüchtlingsfamilie die Viereinhalbzimmerwohnung erhalte. Die beiden Sozialdemokraten gingen auf den Deal ein.

Der Sozialdienst half der Analphabetin beim Unterzeichnen des Mietvertrags und auch bei der Kündigung desselben vier Jahre später. Die Zusammenarbeit endete aber offensichtlich bei der Kündigung. Denn für die Wohnungsabnahme war die Eritreerin auf sich gestellt.

Ein fader Nachgeschmack

«Die Gemeinde wusste genau, dass diese Frau kein Geld hat, nichts verdient und sich nicht zu helfen weiss. Trotzdem gab es kein Entgegenkommen», sagt Ueli Rüegg gegenüber der «Aargauer Zeitung». Die Frau, findet Rüegg, war auf sich gestellt und bekam zu wenig Unterstützung durch die Behörden.

Seine Frau Catarina bringt das Problem auf den Punkt: «Was geschieht, wenn eine Person nicht fähig ist, Verantwortung zu übernehmen? Warum verzichtet eine Behörde in solchen Fällen auf klare Anweisungen und Forderungen?». Aus der Sicht der Gemeinde sei die Sache erledigt, sagt die Gemeindepräsidentin.

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