Winterthur führt Umkleide-Zulage im Pflegebereich ein
Mitarbeiter im Bereich Alter und Pflege in Winterthur erhalten rückwirkend eine monatliche Umkleide-Zulage.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Alter und Pflege der Stadt Winterthur, die sich aus hygienischen Gründen am Arbeitsort umziehen müssen, erhalten rückwirkend ab dem 1. Juni eine monatliche Umkleide-Zulage. Bei einem Vollzeitpensum beträgt diese Entschädigung 125 Franken.
Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten pauschal 50 Franken, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.
Zulage als Ersatz für Anrechnung
Die Zulage dient als pauschale Entschädigung für die erforderliche Umkleidezeit und ersetzt die Anrechnung als Arbeitszeit.
Sie richtet sich an Mitarbeitende in Berufen wie der Betreuung und Pflege in Alterszentren, der Pflege Spitex, der Hotellerie, der Physio- und Ergotherapie, der Aktivierungstherapie sowie im Gebäudemanagement. Diese Einführung ist Teil des Massnahmenpakets, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.