Winterthur: Mann droht mit Fake-Pistole und attackiert Kinderwagen

Ein psychisch Kranker hat in Winterthur mit einer Spielzeugpistole gedroht und einen Kinderwagen umgestossen. Das Bezirksgericht verurteilte den 32-Jährigen.

Winterthur
Ein psychisch Kranker hat in Winterthur mit einer Spielzeugpistole gedroht und einen Kinderwagen umgestossen. - Canva

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann mit schwerer Schizophrenie wurde vom Bezirksgericht Winterthur verurteilt.
  • Er habe Passanten mit einer Fake-Pistole bedroht und einen Kinderwagen umgestossen.
  • Das Strafmass beträgt eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und Therapie.

Ein psychisch erkrankter Mann löste im Juni 2023 in Winterthur einen Polizeieinsatz aus, nachdem er mit einer Spielzeugpistole Passanten bedrohte. Im Jahr 2024 griff er zwei Frauen an und stiess einen Kinderwagen um.

Die Attrappe wirkte so realistisch, dass Augenzeugen zunächst von einer echten Waffe ausgingen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Bezirksgericht Winterthur
Bezirksgericht Winterthur. (Archivbild) - keystone

Der 32-Jährige wurde jeweils am Tatort festgenommen. Die Polizei sicherte die Spielzeugpistole und leitete Ermittlungen wegen Nötigung und gefährlicher Drohung ein.

Gerichtsverfahren und psychiatrisches Gutachten

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und ordnete stationäre Therapiemassnahmen an. Ausserdem bekommt eine der Frauen eine Genugtuung von 5000 Franken zugesprochen.

Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass der Täter zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss seiner Erkrankung handelte.

Erleidet laut Gutachten an einer schweren Schizophrenie. «Ich habe gespielt», sagt der Beschuldigte und weiter: «Ich habe auf niemanden gezielt.»

Kennst du jemanden, der unter Schizophrenie leidet?

Die Richter berücksichtigten den psychischen Zustand des Angeklagten, betonten aber zugleich die Schwere der Tat. Die Mutter des Kindes erlitt laut Gerichtsakten einen Schock, obwohl der Kinderwagen nicht beschädigt wurde, so die Zeitung.

Das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare

User #5789 (nicht angemeldet)

Den Knall hat er nicht gehört?

User #4760 (nicht angemeldet)

Die Teddybärenwerferinnen haben für alles Verständnis.

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