Zu wenig Halteplätze für Fahrende in der Schweiz
Die wenigen Halteplätze in der Schweiz werden für Fahrende immer zu einem grösseren Problem, es gab sogar bereits irregulären Landannahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz hat rund 80 bis 90 Halteplätze zu wenig.
- Dazu kommt, dass die Verdienstmöglichkeiten von Fahrenden sind eingebrochen sind.
- Eine Stiftung weist nun auf den rechtlichen Minderheitenschutz hin.
In der Schweiz gibt es nach wie vor viel zu wenig Halteplätze für Fahrende aus dem In- und Ausland. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende. Nur 47 Plätze stünden zurzeit zur Verfügung.
Benötigt würden 80 bis 90 zusätzliche Halteplätze, teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Ihr «Standbericht» erhebt alle fünf Jahre die Halteplatz-Situation in der Schweiz.
Jenischen, Sinti und fahrende Roma sind gebeutelt
Die als nationale Minderheiten anerkannten Jenischen und Sinti, aber auch die fahrenden Roma seien von der Corona-Krise gebeutelt. Dies heisst es in dem Bericht. Die Verdienstmöglichkeiten seien zeitweise eingebrochen, seit Jahrzehnten fehle es aber auch an Halteplätzen. Dies, um von Ort zu Ort in die Nähe der Kundschaft ziehen zu können.
Es fehlen rund 20 bis 30 Halteplätze
Schweizweit existieren 16 Standplätze für den Winteraufenthalt der Jenischen und Sinti. Während der Reisezeit stehen 24 Durchgangsplätze zur Verfügung, einige davon allerdings nur provisorisch. Laut der Stiftung fehlen für Schweizer Fahrende 20 bis 30 Standplätze sowie 50 Durchgangsplätze.
Bei den Transitplätzen für ausländische fahrende Roma habe sich die Situation in den vergangenen Jahren zwar verbessert. Doch die zurzeit sieben existierenden Transitplätze seien immer noch zu wenig; es bräuchte zehn zusätzliche.
Konflikte programmiert
Die hauptsächlich aus den Nachbarländern stammenden Roma bereisen die Schweiz in der Regel zwischen Februar und Ende Oktober. Immer wieder kommt es laut der Stiftung zu Konkurrenzkämpfen um die knappen Plätze. Zudem zu irregulären Landnahmen, die wiederum Konflikte mit der lokalen Bevölkerung nach sich ziehen.
Die Stiftung ruft in Erinnerung, dass es einen rechtlichen Minderheitenschutz gibt. Er verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, genügend Halteplätze zu erstellen.
Zwar gehe es in kleinen Schritten vorwärts. In mehreren Kantonen seien Halteplatzprojekte in Planung. Doch es brauche ein entschlosseneres Vorgehen, um die Lage zu verbessern. «Die politisch Verantwortlichen bleiben in der Pflicht», erklärte Simon Röthlisberger, Geschäftsführer der Stiftung.