Zürcher Stadtrat will Teilnahme an unbewilligter Demo legalisieren
In der Stadt Zürich soll die Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen nicht länger automatisch gebüsst werden.
Wer in der Stadt Zürich an einer unbewilligten Demonstration mitläuft, soll für die blosse Teilnahme nicht mehr gebüsst werden können. Der Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung vorzunehmen.
In der Verordnung soll explizit festgehalten werden, dass «die Teilnahme an einer unbewilligten Nutzung des öffentlichen Grunds zu politischen Sonderzwecken nicht strafbar ist», wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.
Derzeit gilt die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration als Übertretung, die in der Regel mit einer Busse von 200 Franken geahndet wird. Dies hatte der Gemeinderat im März 2023 kritisiert, da so die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit unterlaufen werde.
Menschen müssten sich in der Stadt äussern und versammeln können, ohne Gefahr zu laufen, gebüsst zu werden, forderte der Gemeinderat damals in einer Motion. Diesem Anliegen kommt der Stadtrat nun nach.
Andere Strafbestimmungen bleiben bestehen
Auch wenn die Teilnahme an einer unbewilligten Demo nicht mehr strafbar sein soll, ändert sich an der Strafbarkeit von Widerhandlungen gegen alle weiteren Bestimmungen der Polizeiverordnung nichts, wie der Stadtrat in seiner Mitteilung weiter schreibt.
So gelte für die organisierenden Personen einer Demonstration weiterhin eine Bewilligungspflicht. Alle Teilnehmenden einer Demo müssten auch künftig polizeiliche Anordnungen befolgen. Die Stadtpolizei könne Personen sofort wegweisen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Und selbstverständlich blieben auch alle weiteren Strafbestimmungen bei Sachbeschädigungen oder Gewalttätigkeiten anwendbar.
Keine einheitliche Praxis in der Schweiz
In der Schweiz gibt es gemäss Angaben des Stadtrates keine einheitliche Praxis. Während etwa Luzern und St. Gallen die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration ahnden könnten, gebe es den Übertretungsstraftatbestand in Bern und Basel nicht.