Stadt Zürich

Zürcher Zünfter lassen sich nach Rassismus-Skandal beraten

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Zürcher Zünfter standen nach einem deplatzierten Sketch landesweit in der Kritik. Jetzt müssen sie in den Rassismus-Nachhilfeunterricht.

Die Reitergruppen der Zünfte umkreisen das Feuer am Sechseläuten. - Stadt Zürich
Die Reitergruppen der Zünfte umkreisen das Feuer am Sechseläuten. - Stadt Zürich - Nau.ch / Simone Imhof

Das Wichtigste in Kürze

  • Am diesjährigen Sechseläuten hatte ein rassistischer Sketch für Empörung gesorgt.
  • Das Zentralkomitee der Zünfte Zürich will darum einen runden Tisch zum Thema lancieren.
  • Einen weiteren solchen Fall wie an dem privaten Zunft-Ball soll verhindert werden.

Ein rassistischer Sketch an einem privaten Zunft-Ball hat beim diesjährigen Zürcher Sechseläuten für Empörung gesorgt. Nun lassen sich die Zünfter von der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus beraten.

Das Zentralkomitee der Zünfte Zürichs (ZZZ) wird sich mit der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus an einem Runden Tisch zusammensetzen. Dort sollen die Zünfter erfahren, wo die Grenzen liegen und was aus heutiger Sicht nicht mehr akzeptabel ist.

«Die Zunftmeister distanzieren sich von jeglicher Art von Rassismus», betonte der ZZZ-Vorsitzende Christoph Nater im «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF vom Freitag. Entsprechend habe man das Thema unter den Zunftmeistern besprochen.

Auch juristisches Verfahren wird geprüft

Schwarz geschminkt, mit Kraushaarperücke und Bastrock verkleidet, in der Hand ein grosser Knochen: So spielte im April ein Teilnehmer einer privaten Zunft-Veranstaltung bei einem Sketch eine dunkelhäutige Person.

Im Publikum sassen rund 140 Gäste, darunter viele Vertreter der Zürcher Wirtschaft, die den Auftritt mich Gelächter belohnten. Eine Videoaufnahme wurde danach dem «Tages-Anzeiger» zugespielt.

Ob der rassistische Sketch ein juristisches Nachspiel hat, ist noch offen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete ein so genanntes «Vorabklärungsverfahren». Dabei wird untersucht, ob es ausreichenden Tatverdacht für ein Strafverfahren gibt. Verstösse gegen die Antirassismuss-Strafnorm gelten als Offizialdelikt.

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