Zusatzausschüttungen der SNB für Rückzahlung der Covid-Schulden

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Bern,

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) soll ihre Zusatzausschüttungen für die Rückzahlung von Covid-Schulden verwenden. Dies empfiehlt die Ständeratskommission.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im vergangenen Jahr gemäss provisorischen Zahlen einen deutlichen Gewinn erzielt. (Archivbild)
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im vergangenen Jahr gemäss provisorischen Zahlen einen deutlichen Gewinn erzielt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STF

Das Wichtigste in Kürze

  • Für 2020 werden Zusatzausschüttungen von rund 2 Milliarden Franken erwartet.
  • Der Ständerat empfiehlt, diese für die Rückzahlung von Covid-Schulden zu verwenden.

Die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Rahmen von 2 Milliarden Franken sollen für die Rückzahlung der Covid-bedingten Schulden verwendet werden. Dies schlägt die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) dem Bundesrat vor. Die Kommission habe sich an ihrer Sitzung eingehend mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Bundesfinanzen beschäftigt. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Dem Bundesrat soll die Verbuchung der Zusatzausschüttung der Nationalbank ändern. Mit 9 zu 4 Stimmen stimmte die Kommission der Überweisung der Empfehlung an den Bundesrat zu. Ab sofort soll der Bundesanteil aus dem Grundbetrag dem ordentlichen Haushalt gutgeschrieben werden und die Zusatzausschüttungen dem Amortisationskonto. Die Kommission geht von Zusatzausschüttungen in der Höhe von rund 2 Milliarden Franken aus.

Ausserordentliche Einnahmen für einen ausserordentlichen Zweck

Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission handelt es sich bei diesen Zusatzausschüttungen um ausserordentliche und nicht um ordentliche Einnahmen. Mit dieser Änderung könnten die Gelder zum Abbau der Schulden eingesetzt werden, die wegen der Corona-Krise entstehen.

Gemäss den geltenden Bestimmungen muss ein Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden. Mehrere parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema sind derzeit in den Finanzkommissionen und in den Räten hängig.

Die FK-S hat die Beratung dieser Vorstösse auf das dritte Quartal 2021 verschoben. Die Kommission möchte die Erwägungen des Bundesrats zum Schuldenabbau abwarten, wie es in der Mitteilung heisst.

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