Stadt Luzern

Damian Müller (FDP) zur Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch

Damian Müller
Damian Müller

Luzern,

Am 25. November stimmen wir über das Gesetz zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch ab. Mit einem Ja geben wir ein Bekenntnis zu den Sozialversicherungen ab.

Damian Müller, Ständerat FDP Luzern
Damian Müller, Ständerat FDP Luzern - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten von Sozialmissbrauch zahlen alle Beitragszahlerinnen und -zahler
  • Das Gesetzt regelt Observationen klar
  • Die Sozialversicherungen müssen geschützt werden

Das Vertrauen in sie darf nicht durch Missbrauch beschädigt werden. Sozialmissbrauch muss konsequent bekämpft werden können. Dazu braucht es als letztes Mittel die Möglichkeit einer Observation.

Sozialmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es sind auch keine anonymen Konzerne, die geschädigt werden. Sozialmissbrauch kostet alle Beitragszahlerinnen und -zahler auf. Sie zahlen für die ungerechtfertigten Auszahlungen. Und er geht zu Lasten jener mit einem berechtigten Anspruch. Können Missbrauchsfälle nicht mit der notwendigen Konsequenz aufgeklärt werden stünden auch jene unter Generalverdacht, die einen berechtigten Anspruch haben.

Um einen Leistungsanspruch sorgfältig abzuklären nutzen die Sozialversicherer beispielsweise medizinische Unterlagen. Weitere Informationen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie den sozialen Medien. Es gibt aber Fälle, in denen auch nach diesen Abklärungen ein Verdacht auf Missbrauch bestehen bleibt. Um diesen aufzuklären soll als letzte Mittel eine Observation möglich sein.

Das zur Abstimmung stehende Gesetz regelt Observationen und schafft Transparenz. So muss eine Person, die überwacht wurde, nach Abschluss der Überwachung in jedem Fall darüber informiert werden. Beobachtet werden kann eine Person gemäss der Gesetzesvorlage in Situationen, die jede Passantin und jeder Passant ebenso beobachten kann.

Konkrete Fälle aus der Vergangenheit belegen, wie auf diese Weise Missbrauch effektiv aufgedeckt werden kann. So zeigte sich beispielsweise ein Versicherter bei der ärztlichen Untersuchung unfähig zur Kommunikation. Beobachtet werden konnte er am Flughafen, wie er im Restaurant mit den Angestellten kommunizierte, mit dem Handy telefonierte und unbegleitet die Passkontrolle passierte und in ein Flugzeug stieg.

Das Aufdecken dieser Sozialmissbrauchsfälle ist nicht nur wichtig, weil ungerechtfertigte Auszahlungen in Millionenhöhe verhindert werden können. Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung wirkt präventiv. Es schreckt ab, wenn klar ist, dass ein Missbrauchsverdacht konsequent aufgeklärt wird. Deswegen: Wer Sozialmissbrauch glaubwürdig bekämpfen und damit unsere Sozialversicherungen schützen will muss den Sozialversicherern auch die notwendigen Instrumente geben und dem neuen Gesetz zustimmen.

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