Gastbeitrag: Grosszügige Opioid-Verschreibung an Jung und Alt
Sabina Geissbühler-Strupler schreibt im Gastbeitrag über den fragwürdigen Umgang mit Betäubungsmitteln in der Schweiz und deren Folgen für die Konsumenten.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz findet eine grosszügige Opioid-Verabreichung statt.
- Sabina Geissbühler-Strupler hält den Umgang mit den Betäubungsmitteln für fragwürdig.
- Neben vielen älteren Menschen werden auch junge Menschen mit Betäubungsmitteln behandelt.
Die Verabreichung von Opioiden, wie zum Beispiel Morphin- oder Fentanylpräparate an ältere Menschen als Schmerz- und Beruhigungsmittel ist grenzwertig.
Auch die grosszügige Heroin-, Morphin-, Buprenorphin-, Diacetylmorphin-, Diamorphin- und Methadonverteilung… an junge Menschen ab 18 Jahren hat ihr eigentliches Ausstiegsziel verfehlt.
Wegen der Verfügbarkeit und Verharmlosung der verschiedenen Rauschgifte, werden auf Staats- und Krankenkassenkosten Millionen für die Suchtunterstützung ausgegeben.
Opioid-Verabreichung in der Schweiz
In unseren Medien wird immer wieder über die Opioid-Epidemie in Amerika – mit grossen gesundheitlichen Schäden und mit vielen Todesopfern – berichtet.
Über die grossen menschlichen Tragödien wegen den Folgen der grosszügigen Opioid- Verabreichung in der Schweiz, ist hingegen selten etwas zu hören.
Es sollte bekannt sein, dass Opioide, also Betäubungsmittel auf Morphin-Basis, wie auch das staatlich bezahlte Heroin (Diacetylmorphin oder Diamorphin) süchtig und abhängig machend und gesundheitsschädigend sind.
Wirkung von opiathaltigen Schmerzmitteln wie Morphin und Fentanyl bei älteren Menschen
Ältere Menschen werden vor allem mit dem Opioid Morphin oder mit Fentanylpflastern behandelt. Hier nur ein Fallbeispiel von einem tragischen Schicksal:
Die letzten Lebensjahre verbrachte die 82-Jährige in einer Altersresidenz. Dort bekam sie – ohne dass dies zuerst besprochen wurde – gegen ihre Artroseschmerzen in den Knien Morphintropfen, die meist ins Joghurt hineingeschmuggelt wurden. Es fiel den Angehörigen auf, dass sich die geistige Verfassung von Frau K.M. merklich verschlechterte.
Plötzlich nahm sie keinen Anteil mehr am Familiengeschehen und schien mental abgestumpft. Auch litt sie unter dauernden Bauchschmerzen und Verstopfung. Von den Ärzten wurde eine Darmkrebserkrankung diagnostiziert, was die Angehörigen bezweifelten. Erst ein halbes Jahr später entdeckten die Angehörigen per Zufall, dass Morphin verabreicht wurde. Sie verlangten eine sofortige Absetzung dieses Betäubungsmittels.
Nach einigen Wochen hatte sich Frau K.M. erholt und war wieder geistig präsent. Sie empfand die Zeit unter dem Morphineinfluss als ein Dahinvegetieren ohne Emotionen. Die Nebenwirkungen von Morphin sind hinlänglich bekannt, so dass auch die Verstopfung und die Bauchschmerzen verschwanden.
Fragwürdiger Umgang mit Betäubungsmitteln in Pflegeheimen
Der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen wird immer wieder von Angehörigen der fragwürdige Umgang mit Betäubungsmitteln in Pflegeheimen gemeldet. Es sind keine Einzelfälle. Sie ereignen sich in der Schweiz mehrfach täglich, bringen viel Leid in Familien und zerstören das Vertrauen in die medizinischen Fachpersonen.
Vor allem Fentanypflaster sollten vorrangig bei starken, chronischen Tumorschmerzen oder Verbrennungen eingesetzt werden, denn es sei bis hundert Mal stärker als Morphin und könne deshalb auch als Narkosemittel verwendet werden.
Es wäre abzuklären, ob nicht viele Menschen in Alters- und Pflegeheimen wegen der Wirkung von den ihnen verabreichten Opioiden wie Morphin oder Fentanyl als dement bezeichnet werden.
Wirkung von Betäubungsmitteln wie Heroin (Diacetylmorphin, Diamorphin) und Methadon
Auch junge Menschen werden in der Schweiz grosszügig mit Betäubungsmitteln ruhiggestellt, insbesondere mit dem halbsynthetischen Heroin. Es hat gleichzeitig stark betäubende und euphorisierende Wirkung. Der Konsum ist mit grossen Risiken behaftet.
In der Schweiz wurde die Heroinabgabe (Diacetylmorphin, Diamorphin) per Volksabstimmung als Schadensminderungsmassnahme und nicht als Therapie (Heilbehandlung) angenommen. Trotzdem müssen die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Dies mit dem Versprechen an die Bevölkerung, dass die Dosis bis zum Ausstieg aus den Drogen reduziert wird.
Dies waren Lügen, denn das Ziel der Abgabeleitenden war von Anfang an die Haltequote, das heisst, der möglichst lange Verbleib der Klientel in der Heroinabgabe. Die Reduktion der Heroindosen fand nie statt, die Süchtigen dürfen sogar wünschen, wie hoch die Dosis sein soll.
Die vom Bundesrat neu festgeschriebene Verordnung im Betäubungsmittelgesetz ermöglicht es den Süchtigen in der Heroinabgabe, Rauschgift-«Portionen» für mehrere Tage oder Wochen auf einmal zu beziehen.
Damit werden die drogensüchtigen Menschen unkontrolliert mit ihren Suchtproblemen allein gelassen. Da die meisten Drogensüchtigen polytoxikoman sind, nehmen die meisten zum staatlich finanzierten Heroin oder Methadon das aufputschende Kokain, das sie mit einem Teil der bezogenen Opioide eintauschen. Also wird das Dealen von Staates wegen provoziert.
Nebenwirkungen von Heroin (Diacetylmorphin): «No-Bock-Stimmung», Unfähigkeit ein geregeltes Leben zu führen
Hier nur ein Fallbeispiel des 28-jährig P.M., den wir von seiner Chance eines Eintrittes in das Drogenrehabilitations-Dorf San Patrignano bei Rimini überzeugen konnten, um von seiner Heroinsucht loszukommen und eine Lehre in der Druckerei zu absolvieren. Seine Abhängigkeit von Heroin und Cannabis führte dazu, dass er seinen Arbeitsplatz, seine Wohnung und seine Freundin verloren hatte.
Er war nicht mehr fähig, seinen alltäglichen Verpflichtungen nachzukommen. Bei unseren Gesprächen erwähnte er immer wieder, wie «verschissen» sein Leben trotz der Heroinabgabe sei. Doch von seinen Betreuenden könne er keine Hilfe zum Drogenausstieg erwarten, sondern nur die Spritzen mit dem Stoff. Auch würden sie ihm von dem Aufenthalt in San Patrignano abraten. Damit nahmen diese ein verlorenes junges Leben in Kauf. Das tut weh!
Trotz diesen traurigen, menschenverachtenden Zuständen fordern sogenannte Drogenfachleute und Politiker/-innen, dass die Schweiz bei der Legalisierung von Cannabis, Kokain, LSD und Ecstasy eine Vorreiterrolle einnehmen und diese Rauschgifte – zwar staatlich reguliert – der Bevölkerung zur Verfügung stellen müsse!
Zur Autorin: Sabina Geissbühler-Strupler (*1950) ist ehemalige Berner Grossrätin und war langjährige Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen. Sie ist Primar- und eidg. Dipl. Turn-/Sportlehrerin, Didaktikdozentin, Erwachsenenbildnerin sowie Autorin von mehreren Büchern zum Gestalten des Alltags mit Kindern.