Werner Salzmann (SVP) warnt vor neuem Waffenrecht der EU
Das Wichtigste in Kürze
- Am 19. Mai findet die Abstimmung zum verschärften Waffenrecht statt.
- Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.
2012 erliess der venezolanische Sozialisten-Diktator Nicolás Maduro ein Gesetz, das Waffenbesitz für Private verbot. Letzte Woche berichtete die NZZ über das Treiben von Maduros Schergen wie folgt: «Die gefürchteten Colectivos tauchten etwas später auf. Dabei gingen sie äusserst repressiv vor: Auf Motorrädern hätten sie Runden gedreht, hätten pausenlos geschossen, Anwohner verprügelt, bestohlen, beleidigt und seien in Häuser eingebrochen, erzählt Rozo. Im Internet zirkulierende Handyaufnahmen geben einen Eindruck davon. Die venezolanische Journalistin, die Angst hatte, im Kugelhagel getroffen zu werden, versteckte sich derweil im Haus einer Fremden (…)».
Müssen in der Schweiz demnächst derartige Zustände befürchtet werden?
Nein. Doch die Freiheit und die Ruhe, die wir geniessen, kommen nicht von ungefähr, sondern haben einen Grund.
Bewährte Schutzmechanismen
Es gibt drei Schutzmechanismen, die sich quer durch die Geschichte hindurch als wirkungsvoll für die Verhinderung von staatlicher Willkür und Menschenrechtsverletzungen erwiesen haben: Die Gewaltentrennung, das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf privaten Waffenbesitz.
Alle drei dieser Schutzmechanismen waren in der Schweiz immer ausserordentlich gut ausgebaut. Die machtbegrenzende Wirkung der Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendums- und Initiativrecht verstärkt. Sogenannte "Hate-Speech"-Zensur wie etwa in Deutschlang gibt es bei uns nicht. Und jede gesetzestreue, psychisch nicht akut auffällige Bürgerin konnte in der Schweiz immer so viele handelsübliche Waffen und Munition dazu kaufen, wie sie wollte.
Leere Versprechen
Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würde der Erwerb und Besitz von handelsüblichen Waffen grundsätzlich verboten. Für Schützen, die dem Staat ein Bedürfnis für den Besitz einer Waffe nachweisen können (das heisst, die sich gegenüber den Behörden erfolgreich rechtfertigen können), verspricht der Bund zwar Ausnahmebewilligungen.
Erstens ändert dies aber nichts daran, dass der Zugang zu Legalwaffen prinzipiell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitz verlören.
Und zweitens würde es diese Ausnahmebewilligungen auch für Schützen bald nicht mehr geben. Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie enthält nämlich einen Kontroll- und Evaluationsmechanismus, bei dem es sich de facto um einen automatischen Verschärfungsmechanismus handelt.
Machtloser Bundesrat
Schon bei der Erarbeitung der jetzigen Richtlinie konnte der Bundesrat – und zwar gemäss seinen eigenen Angaben (!) – ein ausnahmsloses Verbot für Halbautomaten (d.h. für fast aller Waffen) für Private nur knapp abwenden.
Bei der nächsten Verschärfung wird ihm das dementsprechend nicht mehr gelingen, und deshalb bedeutet ein Ja am 19. Mai, dass Sturmgewehre, Pistolen etc. in wenigen Jahren vom Staat eingezogen werden.
Fadenscheinige Begründungen
Die Behauptung, die Annahme dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror oder zur Verhinderung von Missbrauch, ist lächerlich.
Die islamistischen Terroranschläge, die die EU zur Legitimation ihrer Richtlinie vorschiebt, wurden allesamt mit illegal beschafften Waffen begangen. Und was die Notwendigkeit zu einer verstärkten «Missbrauchsverhinderung» anbelangt, verweise ich gerne auf Bundesrätin Karin Keller-Sutter. An der Pressekonferenz vom 14. Februar, an welcher sie für die Gesetzesverschärfung argumentierte, räumte sie einleitend unverblümt ein: "Es gibt in der Schweiz vergleichsweise viele Waffen; trotzdem gibt es kaum Probleme, man staunt in vielen Teilen der Welt darüber."
Schengen-Hysterie
Der einzige Grund, weswegen sich im Parlament eine Mehrheit für diese Gesetzesrevision gefunden hat, ist eine regelrechte Hysterie bezüglich Schengen. Seit wir anfangs Oktober Unterschriften für das Referendum zu sammeln begannen, warnen die Befürworter des neuen Waffengesetzes tagein, tagaus vor den angeblich höchstdramatischen Folgen eines Ausschlusses der Schweiz aus dem Schengen-Raum.
Bis heute haben sie aber noch nicht einmal den Ansatz einer Erklärung geliefert, wieso es überhaupt im Interesse der EU sein sollte, der Schweiz das Schengen-Abkommen zu kündigen. Stattdessen verbreiten sie die Falschbehauptung, ein Nein am 19. Mai führe automatisch zur Kündigung des Abkommens.
Opferung oder Bewahrung
Die Schengen-Hysterie ist genauso wenig ein Grund, das Recht auf Waffenbesitz aufzugeben, wie sie ein Grund wäre, das Recht auf freie Meinungsäusserung abzuschaffen. Ein Ja am 19. Mai bedeutet den Verbleib in Schengen unter Opferung eines der wichtigsten Freiheitsrechte überhaupt. Ein Nein am 19. Mai bedeutet den Verbleib in Schengen unter Bewahrung des Fundamentes unserer freien Gesellschaft.