Bankenombudsman muss erneut oft bei Gebührenerhöhungen schlichten

Keystone-SDA
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Zürich,

Der Schweizer Bankenombudsman musste auch im vergangenen Jahr erneut wieder bei Streitigkeiten um erhöhte Gebühren, Trickbetrügereien beim E-Banking und vorzeitige Hypotheken-Rückzahlungen schlichten.

Bankenombudsman
Der Schweizerische Bankenombudsman registrierte 2022 erneut mehr Betrugsfälle. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamthaft schloss der Schweizerische Bankenombudsman im letzten Jahr 1'926 Fälle ab.

Das sind 5 Prozent weniger als 2017, wie einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung zu entnehmen ist.

Ein Dauerbrenner waren dabei Beschwerden zu Bankgebühren: 15 Prozent der Fälle betrafen dieses Thema. Dabei sei die Durchsetzung der vom Bankenombudsman seit Jahren angewendeten Gebührengrundsätze teilweise schwieriger geworden, stellte Ombudsman Marco Franchetti in der Mitteilung fest.

Zu häufigen Konflikten kam es ausserdem im Zusammenhang mit dem sogenannten «Enkeltrickbetrug», bei dem ältere Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verleitet werden, hohe Beträge bei der Bank abzuheben.

Die an den Bankenombudsman gerichteten Beschwerden, in welchen geltend gemacht wird, eine Bank habe leichtfertig Geldbezüge zugelassen, hielten sich mit denjenigen etwa die Waage, in welchen empörte Kunden darlegen, ihre Urteilsfähigkeit werde zu Unrecht in Zweifel gezogen.

Im weiteren gaben Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitig zurückbezahlten Festhypotheken Anlass zu Beschwerden. Mit 40 Prozent waren sie im Sachgebiet «Kredite, Hypotheken» der grösste Kummerposten.

Ein Warnung gibt der Ombudsman bezüglich elektronischen Bankdienstleistungen ab. Wenn Kunden Fehler machen würden, werde dies von der Bank diese in den meisten Fällen nicht erkennen oder korrigieren können. Kunden werden dafür die Verantwortung selbst übernehmen müssen.

Von den abgeschlossenen Fällen wurden 1'129 mündlich und 797 schriftlich abgeschlossen. Bei 85 Prozent der schriftlichen Fälle betrug der Streitwert maximal 100'000 Franken. Interessant dabei ist, dass die schriftlichen Fälle aus der Schweiz um gut 4 Prozent zunahmen, während sich diejenigen aus dem Ausland um 20 Prozent reduzierten.

96 Prozent der Lösungsvorschläge des Bankenombudsman wurden von den Banken akzeptiert, wie es in der Mitteilung hiess.

Im Jahr 2018 sind 408 neue Anfragen (-23% gegenüber dem Vorjahr) für die Suche von kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten eingegangen. Den Berechtigten an 41 Kundenbeziehungen konnten Werte von 11,7 Millionen Franken und der Inhalt von vier Schrankfächern zugänglich gemacht werden.

Die Ombudsstelle beschäftigt heute ein neunköpfiges Team von Juristen, Ökonomen und Bankfachleuten. Als der Bankenombudsman seine Tätigkeit am 1. April 1993 aufgenommen hatte, arbeitete er noch mit einem 20-Prozent-Pensum und wurde von zwei Mitarbeitenden unterstützt.

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