Ad
Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-CEO der Falcon Bank gefordert
Die Bundesanwaltschaft hat für den ehemaligen CEO der Falcon Bank wegen qualifizierter Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt. Beides soll bedingt ausgesprochen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Er soll zudem eine Ersatzforderung von 85'000 Franken leisten.
Ad
Die Bundesanwaltschaft (BA) geht von einem eher schweren Verschulden des unterdessen pensionierten Bankers aus.
Die Bank als juristische Person soll laut BA aufgrund des gravierenden Organisationsmangels zu einer Busse von 2 Millionen Franken verurteilt werden. Die BA berücksichtigt dabei, dass die Bank derzeit abgewickelt wird und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deshalb ungewiss ist.
Die BA fordert weiter, dass die Bank die durch die Delikte erlangten Provisionen in der Höhe von 7 Millionen Franken als Ersatzforderung leisten soll.
Ad
Ad