Foodwatch: Weniger amtliche Lebensmittelkontrollen in Deutschland
Um die anstehende Reform der Lebensmittelüberwachung in Deutschland gibt es heftigen Streit.
Das Wichtigste in Kürze
- Foodwatch kritisierte, dass weniger amtliche Kontrollen vorgeschrieben würden als bisher.
- Das Bundesernährungs-Ministerium wies den Vorwurf als «falsch» zurück.
- Die Verbraucherorganisation Foodwatch argumentiert mit dem Wursthersteller Wilke.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, künftig seien damit «deutlich weniger amtliche Kontrollen vorgeschrieben als bisher». Das Bundesernährungs-Ministerium von Julia Klöckner (CDU) wies dies am Dienstag als «falsch» zurück. Ziel der Reform sei vielmehr, Betriebe mit einem höheren Risiko häufiger zu kontrollieren.
Wie oft die Behörden einen Lebensmittelbetrieb besuchen und wie viele Lebensmittelkontrolleure die Ämter einstellen, orientiert sich an der Risikoeinstufung. Die Unternehmen werden nach Betriebsart und nach vorherigen Kontrollergebnissen eingestuft.
So wird eine Metzgerei häufiger kontrolliert als ein Kiosk. Ein immer wieder wegen Hygienemängeln auffälliger Betrieb wird ebenso häufiger kontrolliert als ein Vorzeigeunternehmen. Zuständig sind die Bundesländer.
Künftig soll jedes Land selbst entscheiden
Im Zentrum des Streits steht nun die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVVRÜb). Geplant sind Veränderungen bei der Zuweisung von Kontrollfrequenzen für die verbindlichen Routinekontrollen zu den Risikoklassen.
Bislang sind Kontrollhäufigkeiten von höchstens täglich bis mindestens alle drei Jahre einzuhalten – künftig soll dies jedes Land selbst festlegen. Als Spanne wird wöchentlich bis längstens dreijährlich genannt, zusätzliche anlassbezogene Kontrollen sind möglich.
In Beratungen über die Reform hätten die beteiligten Bundesländer bei der Einstufung von Betrieben das Verhalten des Unternehmers stärker gewichten wollen. Wie auch die Eigenkontrollen des Unternehmens und ihr Hygienemanagement, sagte eine Ministeriumssprecherin. Sie hätten «in Problembetrieben den Überwachungsdruck erhöhen» wollen. Dies sei in der Neufassung der Verwaltungsvorschrift umgesetzt worden.
Keimbelastende Wurst bei Wilke fordert drei Tote
Künftig würden Problembetriebe häufiger kontrolliert, betonte die Sprecherin. Dadurch werde auch die Risikovorsorge für den Verbraucher verbessert. Denn es würde wenig Sinn ergeben, unauffälligen Betrieben die vorbildliche Eigenkontrollen und Qualitätsmechanismen besitzen, ständig in kurzen Intervallen zu kontrollieren.
Foodwatch hält dagegen: Durch die geplante Änderung gäbe es zum Beispiel bei einem Unternehmen wie dem Wursthersteller Wilke weniger vorgeschriebene Pflichtkontrollen als bisher. Mit keimbelasteter Wurst von Wilke werden drei Todesfälle in Verbindung gebracht.