BGH entscheidet über Erstattung von Finanzierungskosten im Dieselskandal
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) in einem weiteren Fall im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen der illegalen Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung verklagte sie den Autokonzern 2018 auf Erstattung des Kaufpreises und Rückerstattung der Finanzierungskosten, ausserdem auf die Zahlung von Zinsen auf die geleisteten Raten..
Es geht darum, ob der Konzern Autokäufern die Kosten für die Finanzierung plus Zinsen erstatten muss. Die Klägerin hatte 2013 einen fast neuen VW für 18.500 Euro gekauft; den Grossteil des Preises finanzierte sie über ein Darlehen bei der VW-Bank. (Az. VI ZR 274/20)
Wegen der illegalen Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung verklagte sie den Autokonzern 2018 auf Erstattung des Kaufpreises und Rückerstattung der Finanzierungskosten, ausserdem auf die Zahlung von Zinsen auf die geleisteten Raten. In den Vorinstanzen bekam sie grösstenteils recht: Demnach muss VW den Kaufpreis und Finanzierungskosten unter Abzug einer Nutzungsgebühr erstatten, aber keine Zinsen auf die Raten zahlen. Der BGH entscheidet nun über die Revision.