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Bund unterstützt Schweizer Airlines mit 1,9 Milliarden Franken

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat greift den Schweizer Fluggesellschaften unter die Arme. Sie erhalten ein Hilfspaket von satten 1,9 Milliarden Franken!

Swiss Dieter Vranckx
Thomas Klühr, Chef der Schweizer Fluggesellschaft Swiss. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund unterstützt Schweizer Airlines mit 1,9 Milliarden Franken.
  • Satte 85 Prozent davon erhalten die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss.

Fluggesellschaften wie die Swiss und Edelweiss erhalten in der Corona-Krise staatliche Hilfen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken. Die Gelder sind an Bedingungen geknüpft.

Bereits vor drei Wochen hatte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga Unterstützung für Luftfahrtunternehmen angekündigt. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Staatshilfen nun konkretisiert. Entscheiden soll das Parlament.

Swiss und Edelweiss erhalten 85 Prozent

Den Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss soll bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen mit Garantien geholfen werden. 85 Prozent der in Anspruch genommenen Mittel, maximal aber 1,275 Milliarden Franken, sollen durch Garantien des Bundes gesichert werden. Eine Kapitalbeteiligung an der Swiss oder an Edelweiss wird laut dem Bundesrat nicht angestrebt. Easyjet Switzerland hat keinen Anspruch diese Staatshilfen.

swiss
Ein Maschine der Fluggesellschaft Swiss. - keystone

Auch flugnahe Betriebe an den Landesflughäfen sollen bei Bedarf Unterstützung erhalten - bis zu 600 Millionen Franken. Die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup lassen eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu, schreibt der Bundesrat aber.

Strenge Kriterien für Fluggesellschaften

Generell gilt: Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Unternehmen und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

Die vom Bund garantierten Mittel dürfen nur den schweizerischen Infrastrukturen dienen. Es darf keine Abflüsse an die Muttergesellschaften im Ausland geben. Künftig erwirtschaftete Mittel sind prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen zu verwenden. Dividenden oder konzerninterne Transfers sind verboten, bis die Darlehen vollständig getilgt sind.

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