Bundesgerichtshof verhandelt erneut über Verjährung im Dieselskandal
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Donnerstag (09.00 Uhr) erneut mit möglicher Verjährung bei einer Klage im Dieselskandal.
Das Wichtigste in Kürze
- Ende 2018 schloss er sich nach eigenen Angaben der Musterfeststellungsklage an, die am Oberlandesgericht Braunschweig gegen Volkswagen geführt wird..
Konkret geht es um die Fragen, ob die dreijährige Verjährungsfrist schon Ende 2015 begann und ob ein vorübergehender Beitritt zur Musterfeststellungsklage die Verjährungsfrist hemmt. Geklagt hat der Käufer eines VW mit manipuliertem Dieselmotor. (Az. VII ZR 303/20)
Ende 2018 schloss er sich nach eigenen Angaben der Musterfeststellungsklage an, die am Oberlandesgericht Braunschweig gegen Volkswagen geführt wird. Neun Monate später meldete er sich dort wieder ab und erhob später stattdessen selbst Klage auf Schadenersatz. Diese wurde in der Berufung abgewiesen - unter anderem, weil der Kläger seine rechtzeitige Anmeldung zur Musterfeststellungsklage nicht bewiesen habe. Nun verhandelt der BGH. Dieser hatte in einem ähnlichen Fall im Juli bereits entschieden, dass der vorübergehende Beitritt zur Musterfeststellungsklage die Verjährung hemmte.