Bundesgerichtshof verhandelt über Auskunftspflicht von YouTube
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Donnerstag (12.00 Uhr) damit, welche Nutzerdaten das Videoportal YouTube weitergeben muss.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab, das Oberlandesgericht verpflichtete YouTube im Berufungsverfahren allerdings zur Herausgabe der E-Mail-Adressen..
Der Filmverwerter Constantin verlangt von YouTube Informationen über mehrere Nutzer, die dort illegal Filme hochgeladen haben. Konkret geht es um E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen. (Az. I ZR 153/17)
Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab, das Oberlandesgericht verpflichtete YouTube im Berufungsverfahren allerdings zur Herausgabe der E-Mail-Adressen. Beide Seiten legten Revision ein. Der BGH setzte das Verfahren im Februar 2019 aus und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung des EU-Rechts. Dieser entschied, dass YouTube grundsätzlich nur die Postadresse herausgeben müsse. Mitgliedsstaaten könnten Rechteinhabern aber einen weitergehenden Anspruch einräumen. Der BGH ist bei seiner Entscheidung an die EuGH-Vorgaben gebunden. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.