Chef der Frauenfelder Versandapotheke Zur Rose kommt vor Gericht
Der Chef der Versandapotheke Zur Rose muss sich ab dem 1. Dezember vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Die Anklage wirft dem Unternehmen vor, gegen das Heilmittelgesetz und das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben.
Der Beschuldigte habe «als CEO das Geschäftsmodell des Versandhandels von gewissen Arzneimitteln zu verantworten», heisst es in einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag.
Die Versandapotheke habe damit einen erheblichen Umsatz erzielt und sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft.
Zudem habe zur Rose mit der Auszahlung von Entschädigungen an Ärzte ebenfalls gegen das Heilmittelgesetz verstossen. Als Klägerinnen treten neben der Staatsanwaltschaft Thurgau auch der Schweizerische Apothekerverband PharmaSuisse und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic auf.
Die Anklage geht auf eine Strafanzeige von PharmaSuisse zurück. Konkret gehe es um den Versand von rezeptfreien Medikamenten sowie Entschädigungen für Ärzte, die elektronische Rezepte ausstellten, hatte Zur Rose im vergangenen Mai geschrieben. Betroffen ist die Zeit von 2010 bis 2015.
Der öffentliche Prozess gegen den Zur-Rose-Geschäftsführer beginn am 1. Dezember am Bezirksgericht Frauenfeld. Danach sind weitere acht Verhandlungstage im Januar und im März 2021 vorgesehen.