Covid-19-Kredite: Konzept zur Missbrauchsbekämpfung verabschiedet

Keystone-SDA
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Bern,

Seit dem 26. März sind für Unternehmen Corona-Notkredite verfügbar. Nun will das Seco mit einem neuen Konzept gegen Missbrauch vorgehen.

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Die Corona-Kredite sollen nicht missbraucht werden können. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Unternehmen können unbürokratisch Corona-Notkredite aufnehmen.
  • Das Seco hat nun ein neues Konzept gegen möglichen Missbrauch verabschiedet.

Um ihre Liquidität zu sichern, können Unternehmen seit dem 26. März vom Bund verbürgte Covid-19-Überbrückungskredite in Anspruch nehmen.

Der Bundesrat hat am 3. April die Eckwerte zur Missbrauchsbekämpfung bei dieser Überbrückungshilfe gutgeheissen. Auf dieser Grundlage verabschiedete das Seco nun am Freitag ein Prüfkonzept zur Missbrauchsbekämpfung.

Die Überbrückungshilfe wurde bewusst unbürokratisch gestaltet und kann bei aktuell 123 Banken beantragt werden, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag mitteilte.

Falsche Angaben sind grösstes Risiko

Dank einfachen, schlanken Prozessen und der Kreditgewährung auf Basis von Selbstdeklaration hätten innert Kürze mehr als 122’000 um das Überleben kämpfende Unternehmen rasch Liquiditätshilfe erhalten. Dabei sei unvermeidlich, dass ein Missbrauchspotenzial bestehe.

Hauptsächliche Missbrauchsrisiken bestehen laut Seco etwa bei unvollständigen Angaben im Antragsformular, bei möglichen falschen Umsatzangaben oder bei antragstellenden Unternehmen, die sich bei der Einreichung des Gesuchs in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation befinden.

Weitere Missbrauchsrisiken sind auch Mehrfachanträge desselben Unternehmens bei unterschiedlichen Banken sowie in der Verwendung der erhaltenen Kredite, insbesondere Verstösse gegen das Verbot von Dividendenausschüttungen.

Identifikationsnummer der Firmen nötig

Das Konzept zur Missbrauchsbekämpfung sieht etwa vor, dass die Vorabprüfungen im Rahmen des elektronischen Antragsprozesses auf EasyGov.swiss mit dem Register der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) verbunden ist.

Antragstellende Firmen müssen sich im UID-Register ausfindig machen. Das Verfahren stellt sicher, dass eine Firma tatsächlich existiert und sich im Zeitpunkt der Antragstellung nicht in Konkurs- oder in Liquidation befindet.

Die Banken führen zudem die zwingenden Schritte zur Identifikation der Kunden gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung durch.

Verknüpfung von Daten

Die von den Bürgschaftsorganisationen eingerichtete Zentralstelle prüft die von den Banken eingegangenen Unterlagen auf die Vollständigkeit und formelle Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen. Zudem hat die Zentralstelle den Auftrag, allfällige Mehrfachanträge bei unterschiedlichen Banken aufzudecken.

Die Bürgschaftsorganisationen nehmen die zentrale Rolle bei der Bewirtschaftung der Bürgschaften und der Missbrauchsbekämpfung ein. Sie sind verantwortlich für straf- und zivilrechtlichen Verfahren bei den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten gegen Unternehmen. Sie erstatten dem Seco diesbezüglich regelmässig Bericht.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt eine systematische Überprüfung der vergebenen Bürgschaften vor. Durch Analyse und Verknüpfung der Daten zu den gewährten Bürgschaften mit Steuerdaten - vor allem Verrechnungs- und Mehrwertsteuer - werden die Korrektheit der Umsatzangaben für die Festlegung der Kreditlimite sowie das Einhalten das Dividenden- und Tantiemenverbots geprüft.

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