Covid-App löst QR-Wildwuchs in den Beizen nicht
Zum Sommerbeginn wurde die SwissCovid App um eine Check-in-Funktion erweitert. Das mühsame einloggen beim Restaurant-Besuch wird damit aber nicht erleichtert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG hat kürzlich die SwissCovid App überarbeitet.
- Die Check-in-Funktion ist nicht für Restaurant-Besuche geeignet – wegen der Kantone.
Vor Beginn der Sommerferien hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen gelockert. Seither müssen Kontaktdaten in Restaurants nur noch in den Innenräumen erhoben werden.
Die Gastrounternehmen setzten – wie schon in den Monaten zuvor – auf digitale Lösungen mit QR-Code. Jeder, der sich an den Tisch setzt, muss den Code einscannen. Damit soll in Fall eines Coronavirus-Ausbruchs das Contact-Tracing sichergestellt werden.
Die Handhabung ist alles andere als einheitlich. Manche Restaurants verwenden Apps – etwa Eat's me, Socialpass oder Mindful – andere Web-Lösungen. Der Branchenverband Gastrosuisse stellt den Beizen 18 Produkte zur Auswahl. Der fleissige Restaurant-Besucher hat folglich diverse Check-in-Apps installiert und gewiss schon mehrere Male vor dem Essen seine Daten im Webbrowser angeben müssen.
Anfang Sommer hat das Bundesamt für Gesundheit die SwissCovid App um eine Check-in-Funktion ergänzt. Der Vorteil: «Privacy by Design». Heisst: Es wird zwar registriert, dass sich jemand eingecheckt hat. Doch Nutzerdaten bleiben geheim.
Mit Beizen-Codes inkompatibel
Wer glaubt, die SwissCovid App – sie wird von 1,66 Millionen Schweizern genutzt – würde auch im Restaurant funktionieren, wird enttäuscht. Scannt man in der Beiz den QR-Code, gibt es eine Fehlermeldung. Inkompatibel.
Das Problem: Die Check-in-Funktion ist nur für kleine Anlässe geeignet. Etwa für Geburtstagsfeste, Musikfeste oder in der Cafeteria. Nicht aber für den Restaurant-Besuch, wo eine Registrierung Pflicht ist.
Marco Stücheli, Sprecher des Bundesamts für Gesundheit (BAG), erklärt: «Die Check-in-Funktion der SwissCovid App ersetzt nicht das klassische Contact-Tracing und ist nicht mit allfälligen QR-Codes von Drittanbietern verknüpft.» Ein entsprechendes Update sei nicht geplant.
Kantone wollen nicht
Warum nicht? Das BAG hat die Kantone gefragt, ob sie es wünschen, dass die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten für Nutzer der SwissCovid App entfällt. Doch: «20 Kantone sind der Ansicht, dass die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung selbst bei Nutzung der neuen Funktion in der SwissCovid App weitergeführt werden soll.»
Die Kantone begründen den Entschluss mit der Ungleichbehandlung zwischen App-Nutzern und anderen Personen. Zudem verhindere eine Abschaffung der Pflicht eine effiziente Nachverfolgung. Weiter sei es schwer zu prüfen, ob jemand die App nutzt und tatsächlich eingecheckt hat.
Der QR-Wildwuchs bleibt also bestehen. Nicht nur die Kantone, sondern auch die Restaurants wollen nichts ändern. Die mächtige Gastrosuisse hält die Check-in-Funktion zwar für «begrüssenswert». Doch: «Deren Nutzung soll aber freiwillig bleiben und darf nicht zu einem Mehraufwand für die Betreiber führen.»