Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) steht Ende Oktober ein erstes Dieselverfahren gegen den Autobauer Daimler an. Der BGH kündigte am Freitag eine mündliche Verhandlung über die Schadenersatzklage eines Autokäufers für den 27. Oktober an. Der Kläger macht geltend, dass der von ihm gekaufte Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise.
Mercedes-Stern
Mercedes-Stern - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Verhandlung über Schadenersatzklage eines Autokäufers.
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Es handelt sich dabei aber um einen anderen Motorentyp als im VW-Dieselskandal, in dem der BGH bereits Ende Mai ein Grundsatzurteil sprach. (Az. VI ZR 162/20)

Der Kläger in dem Daimler-Verfahren kaufte im Februar 2017 einen gebrauchten Mercedes für 13.000 Euro. Seiner Ansicht nach stellt das darin eingebaute sogenannte Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Dabei wird ein unter anderem von der Aussentemperatur abhängiger Anteil von Abgasen wieder dem Verbrennungsmotor zugeführt, was zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen führt.

Der Kläger behauptet laut BGH, dass bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius keine Abgasrückführung mehr stattfinde. Daimler macht dagegen geltend, dass die Steuerung keine Abschalteinrichtung darstelle und zudem zum Schutz des Motors zulässig sei.

Die Klage des Autokäufers blieb vor dem Landgericht Mainz und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos. Das OLG begründete dies unter anderem damit, das nicht ohne Weiteres unterstellt werden könne, dass die Verantwortlichen bei dem Autobauer gewusst hätten, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. Die Gesetzeslage sei bei den sogenannten Thermofenstern anders als bei der Abschalteinrichtung in VW-Motoren nicht eindeutig.

Ende Mai hatte der Gerichtshof in einem ersten Urteil im VW-Dieselskandal entschieden, dass Volkswagen Käufern manipulierter Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben.

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