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EU-Kommission leitet Wettbewerbsverfahren gegen Apple ein

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Belgien,

Die EU-Kommission hat zwei kartellrechtliche Verfahren gegen den US-Konzern Apple eingeleitet.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Brüssel: Bezahldienst und App-Store von US-Konzern schränken Verbraucher ein.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter gehen seit Dienstag offiziell Hinweisen nach, wonach Verbrauchern durch Apples App-Store und den Bezahldienst Apple Pay Nachteile entstehen könnten. Dem US-Unternehmen drohen bei einer Bestätigung der Vorwürfe empfindliche Strafen.

Apple Pay ist die unternehmenseigene Lösung für kontaktloses Bezahlen mit Apple-Geräten wie dem iPhone. Anders als beispielsweise Google oder Samsung erlaubt Apple nicht die Verwendung anderer Bezahl-Anwendungen auf den eigenen Geräten. Nach einer vorläufigen Prüfung habe die Kommission Bedenken, dass die Bestimmungen «den Wettbewerb verfälschen, die Auswahl verringern und die Innovationstätigkeit dämpfen könnten», erklärte die Behörde.

Das zweite Verfahren betrifft Apples restriktive Politik gegenüber App-Entwicklern, die ihre Anwendungen an Nutzer von Apple-Geräten vertreiben wollen. Die Kommission will hier zwei Aspekte besonders prüfen: Die Regeln, die App-Entwickler zur Zahlung einer Provision von 30 Prozent aller Einnahmen verpflichten, und das Verbot, Nutzer über alternative Kaufoptionen ausserhalb der App zu informieren.

Nach Angaben der Kommission geht die Untersuchung unter anderem auf eine Beschwerde des Musik-Streaming-Dienstes Spotify zurück. Den Schweden zufolge verzerrt Apple mit seinen Beschränkungen den Wettbewerb zugunsten des eigenen Angebots Apple Music. Auch entziehe Apple anderen Anbietern die Kontrolle über deren Kundendaten. Ähnliche Beschwerden gab es von Anbietern von elektronischen Büchern und Zeitschriften.

Die Geschäftspraxis des US-Unternehmens «könnte letztlich den Verbrauchern schaden, da sie sie daran hindern könnte, mehr Kaufoptionen und niedrigere Preise wahrzunehmen», erklärte die EU-Kommission. Sie werde dem nun nachgehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Eine verbindliche Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es demnach nicht.

Mit den beiden Fällen befindet sich Apple wieder im Visier der EU-Kommission. Sie hatte den US-Konzern 2016 bereits zur Nachzahlung von 13 Milliarden Euro Steuern in Irland verdonnert.

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