EuGH-Gutachten: Online-Vermittler grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig
Einem juristischen Gutachten zufolge ist ein ein Online-Vermittler, der Dienstleister mit Kunden in Verbindung bringt, grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.

Das Wichtigste in Kürze
- Generalanwalt legt Schlussanträge zu «Onlyfans» vor.
Die entsprechende Verordnung sei gültig, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Rantos, am Donnerstag in Luxemburg. Ein britisches Gericht hatte dem EuGH den Fall der Internetseite «Onlyfans» vorgelegt. (Az. C-695/20)
Dort können Nutzer Fotos oder Videos gegen Bezahlung anbieten. Der Betreiber Fenix behält 20 Prozent der Umsätze ein. Seine Mehrwertsteuer berechnete er ohne diese 20 Prozent. Das wollte die britische Steuerverwaltung nicht akzeptieren. Fenix klagte schliesslich gegen die Steuerbescheide.
Das britische Gericht fragte den EuGH, ob die Verordnung gelte. Der EuGH ist noch zuständig, da das Gericht vor dem Brexit fragte. Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.