Gemeinde verhängt Feuerverbot
Die Gemeinde Urdorf verhängt aufgrund der Hitze und Trockenheit ein allgemeindes Feuerverbot.
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Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, hat der Gemeinderat die Situation, auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August, bezüglich des Abbrennens von Feuer-werk und des Feuerns im Freien beurteilt. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefel-dern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von vereinzelten Gewit-tern am Samstag, welche kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine Niederschläge angezeigt. Aus diesen Gründen beurteilt der Ge-meinderat Urdorf die Waldbrandgefahr als erheblich und hat für das Gemeindege-biet ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeu-tet konkret:
-Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grill-plätzen)
-Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
-Kein Abbrennen von Feuerwerk. Ausgenommen ist vorderhand das Abbrennen von Kleinfeuerwerk am 1. August auf dem Festgelände des Embri-Areals unter Aufsicht und Kontrolle der Feuerwehr Urdorf in den dafür vorgesehenen Zonen (Vorbehältlich eines Verbots der kantonalen Behörden).
-Keine Höhenfeuer
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraus-setzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
-Mitteilung der Gemeinde Urdorf (mba)