Grüne warnen vor Aushöhlung des Umweltschutzes durch Regierungspläne

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Deutschland,

Die Grünen werfen der EU-Kommission und der Bundesregierung vor, Gesundheits- und Umweltprüfungen bei der Zulassung neuer Erfindungen schwächen zu wollen.

Saatgut mit Neonicotinoiden
Saatgut mit Neonicotinoiden - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EU und Bundesregierung wollen «Innovationsprinzip» einführen.

In einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Mitglieder der Bundesregierung heisst es: «Das Vorsorgeprinzip und die damit einhergehenden hohen Schutzstandards in Europa stellen eine Errungenschaft dar, die nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.» Es werde aber durch Pläne für ein sogenanntes «Innovationsprinzip» gefährdet.

Bundestagsabgeordnete der Grünen adressierten den Brief an Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU), an Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Justizministerin Katarina Barley (SPD). Laut Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 strebt die Regierung ein gesetzliches «Innovationsprinzip» an, das verhindern soll, dass Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt Innovationen «erschweren oder gar verhindern». Auch die EU-Kommission spricht in einem Vorschlag für das neue Forschungsprogramm «Horizon Europe» erstmals von dem Innovationsprinzip.

Am Freitag soll der Bundestag auf Antrag der FDP über das Prinzip diskutieren. Nächste Woche stimmt das Europäische Parlament über das Forschungsprogramm ab.

Der Name «Innovationsprinzip» sei irreführend, kritisierte der Gentechnik-Experte Harald Ebner, einer der Unterzeichner der Briefs. «Mit 'Innovation' hat das nichts zu tun. 'Bedenken-Second-Prinzip' wäre passender», sagte er AFP. Umwelt- und Verbraucherschutz seien dafür da, wirtschaftlichen Interessen Schranken zu setzen, wenn Schaden für Umwelt und Gesundheit entstehen könnte.

Zusammen mit Renate Künast, Bettina Hoffmann und Tabea Rössner schrieb Ebner: «Die wirtschaftlichen Interessen hinter dem sogenannten 'Innovationsprinzip' zielen darauf ab, neben dem Abbau bestehender regulatorischer Hemmnisse europäische Rechtstexte zukünftig einer industriefreundlichen Folgeabschätzung zu unterziehen.» Die Abgeordneten forderten daher: «Ein 'Innovationsprinzip', das zum Ziel hat, das Vorsorgeprinzip zu schwächen, darf keinen Platz in nationalen oder europäischen Rechtstexten haben.»

Das Beispiel der Neonikotinoide zeige, wie wichtig das Vorsorgeprinzip sei, um Fehler bei der Risikobewertung zu korrigieren: «Erst auf Grundlage des Vorsorgeprinzips war es möglich, die Zulassung für die bienenschädlichen Stoffe zu widerrufen und Bestäuber wirksam zu schützen», schrieben die Abgeordneten.

Die Diskussionen um die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta hätten zudem gezeigt, wie wichtig den Bürgern das Vorsorgeprinzip und die damit einhergehenden hohen Schutzstandards in Europa seien. «Diese Standards müssen gerade jetzt gewahrt statt aufgeweicht werden.»

Ein weiteres Beispiel, wohin eine solche Herangehensweise führen kann, ist laut Ebner die Atomenergie. «Da war das Motto auch: erstmal machen. Deshalb werden sich jetzt noch unsere Ururenkel um den Atommüll kümmern müssen.»

Die Umweltsprecherin Bettina Hoffmann glaubt, dass der europäische Fokus auf Vorsorge für die hiesigen Unternehmen gar von Vorteil sei: «Das Vorsorgeprinzip ist ein Innovationstreiber für eine nachhaltige Entwicklung und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil vor dem Hintergrund globaler Megatrends wie der Klimakrise und der Ressourcenverknappung.»

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