Kein Versicherungsschutz bei Fehlen von Covid-19 im Vertrag
Wenn Covid-19 oder Coronavirus nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag steht, muss die Versicherung Gastronomen nicht entschädigen, deren Betriebe in der Pandemie geschlossen wurden.
Das Wichtigste in Kürze
- OLG Stuttgart entscheidet gegen Gastwirte.
Die Versicherungsbedingungen enthielten nicht erweiterbare Kataloge, entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag in zwei konkreten Fällen. Zwei baden-württembergische Gastwirte hatten das OLG angerufen, nachdem sie vor Landgerichten keinen Erfolg hatten. (Az. 7 U 335/20 und 7 U 351/20)
Beide schlossen Verträge mit Versicherungen ab, in denen auch Betriebsschliessungen nach dem Infektionsschutzgesetz abgesichert sind. Darin sind mehrere Krankheiten aufgezählt, Covid-19 allerdings nicht. Darum fielen die aktuellen Schliessungen nicht unter den Versicherungsschutz, entschied das OLG. In einem Fall liess es eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.