Reisebüros können wegen Annullierungen ab Oktober betrieben werden

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Bern,

Ein Reisebüro, welches seinen Kunden Geld zurückerstatten muss, kann erst ab Oktober betrieben werden. Der Bundesrat hat dafür einen Rechtsstillstand erlassen.

Fritsche Reisen AG
Die Fritsche Reisen AG stellt auf Ende Oktober die Geschäftstätigkeit ein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat für Reisebüros einen Rechtsstillstand erlassen.
  • Reisebüros, die Geld zurückerstatten müssen, dürfen erst ab Oktober betrieben werden.
  • Grund ist, dass den Reisebüros wegen fehlender Zahlungen von Airlines auch das Geld fehlt.

Ein Reisebüro, welches Kunden für annullierte Reisen Geld zurückerstatten müsste, könnte erst ab dem 1. Oktober betrieben werden. Der Bundesrat hat – im Auftrag des Parlaments – einen Rechtsstillstand erlassen.

Die Landesregierung will der von der Corona-Krise gebeutelten Reisebranche eine Atempause verschaffen und eine Konkurswelle verhindern. So lautete es im Entscheid am Mittwoch. Der Rechtsstillstand liege auch im Interesse der Kundschaft. Sie müsste bei einem Konkurs des Reisebüros Abstriche in Kauf nehmen.

Geld für Reisebüro bis Ende September

Besonders schwierig ist es für Reisebüros, dass auch sie wegen nicht durchgeführter Reisen auf Geld von Hotels oder Fluggesellschaften warten. Ihre Lage sei deshalb nicht mit anderen Branchen vergleichbar, schreibt der Bundesrat. Der Rechtsstillstand gilt ab Donnerstag und bis zum 30. September 2020.

In dieser Frist dürfen Kundinnen und Kunden, die vom Reisebüro wegen stornierter Reisen Geld zurückfordern, dieses nicht betreiben. Für andere Forderungen an Reisebüros, etwa gegenüber Vermietern oder Mitarbeitenden, gilt der Rechtsstillstand allerdings nicht.

Flughafen Zürich
Airlines, welche einem Reisebüro Geld schulden, müssen dies bis zum 30. September tun. (Symbolbild) - keystone

Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, den Reisebüros bis zum 30. September das Geld für nicht durchgeführte Flüge erstatten müssen.

In der Sondersession Anfang Mai beschlossen die Räte Staatshilfen in Höhe von 1,275 Milliarden Franken für Swiss und Edelweiss. Gebe es keine europäische Lösung, würden sie die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern bis Ende September das Geld zurückzuerstatten. Das schrieben die Airlines damals.

«Wenn immer möglich» bezahlen

Der Bundesrat gehe davon aus, dass Reisebüros mit diesem Geld Forderungen der Kunden trotz Rechtsstillstand «wenn immer möglich» erfüllen würden.

Die Pause bei den Betreibungen soll zudem genutzt werden, um längerfristige Lösungen zu prüfen, wie es in der Mitteilung heisst. Entsprechende Arbeiten seien im Gang. Etwa hätten sich Vertreter der Reisebranche und von Konsumentenorganisationen zu ersten Gesprächen getroffen.

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