Roche-Manager muss in USA Busse wegen Insiderhandel bezahlen

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein ehemaliger Roche-Manager und die amerikanische Finanzaufsicht SEC haben sich in einem Verfahren wegen Insiderhandel rund um die Übernahme des US-Unternehmens Spark geeinigt. Der Manager wurde dabei mit einer Busse in Höhe von 79'614 US-Dollar belegt.

Ein ehemaliger Manager des Pharmakonzerns Roche ist wegen Insiderhandel im Vorfeld des Übernahmenagebots für das US-Unternehmen Spark gebüsst worden. (Archivbild)
Ein ehemaliger Manager des Pharmakonzerns Roche ist wegen Insiderhandel im Vorfeld des Übernahmenagebots für das US-Unternehmen Spark gebüsst worden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das Wichtigste in Kürze

  • Zudem muss er den illegal erlangten Gewinn aus den Aktientransaktionen in Höhe von 159'228 Dollar an die SEC zahlen, wie die Behörde in der Nacht auf Freitag mitteilte.

Der Mann war den Angaben zufolge 25 Jahre lang für Roche tätig. Bis März 2019 leitete er die Strategieabteilung in der Pharmaceuticals Division. Dabei habe er vertrauliche Informationen bezüglich einer geplanten Übernahme von Spark erhalten. Er habe dann im Vorfeld der Bekanntgabe der Pläne im Februar 2019 in mehreren Transaktionen Aktien von Spark erworben. Nach der Bekanntgabe stieg der Kurs von Spark um rund 120 Prozent.

Der Manager hatte der SEC das Angebot für die Einstellung des Verfahrens unterbreitet, das diese nun akzeptiert hat. Ein Faktor bei der Entscheidung sei die Kooperation des Beschuldigten gewesen, teilte die US-Behörde mit.

Ans Licht gekommen war der Verstoss, nachdem Roche von seinen Managern Informationen zu Spark-Aktiengeschäften angefragt hatte und er daraufhin seine Transaktionen meldete.

Roche betonte in einer Stellungnahme gegenüber AWP, dass man sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, einschliesslich der Vorschriften bezüglich Insider-Information verpflichte. Mitarbeitende, die im Besitz von Roche-Insiderinformationen sind, müssen schriftlich bestätigen, dass sie die im Roche Verhaltenskodex und der Insider Direktive enthaltenen Verhaltensregeln einhalten.

«Den genannten Fall haben wir gemäss den anwendbaren Rechtsvorschriften und unseren eigenen Richtlinien behandelt», hiess es. Weitere Fälle seien dem Unternehmen nicht bekannt.

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