Solarenergie: Benötigen Solaranlagen eine Baubewilligung?
Im Juni 2022 lockerte der Bundesrat die Raumplanungsverordnung, mit der Baubewilligungen für Solarenergie nur noch im Ausnahmefall erforderlich sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Sogenannte genügend angepasste Solaranlagen müssen nur noch gemeldet werden.
- Anders sieht es bei Kultur- und Naturdenkmälern aus.
Grundsätzlich liegen die Regelungen für Baubewilligungen für Solaranlagen bei den Kantonen. Jeder, der eine Solaranlage auf dem Dach installieren will, muss sich also vorab beim Kanton informieren. Nur so ist es möglich, in den eigenen vier Wänden Solarenergie zu gewinnen.
Übergeordnet ist jedoch die eidgenössische Raumplanungsverordnung, die einige allgemeine Regeln für die ganze Schweiz festlegt. Die Raumplanungsverordnung kann auf der Webseite der Regierung eingesehen und heruntergeladen werden.
Diese Solaranlagen brauchen keine Baubewilligung
Die bewilligungsfreien Solaranlagen sind in Artikel 18a Abs. 1 RPG konkret definiert. So gelten sie als genügend angepasst, wenn sie die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 Zentimeter überragen. Sie dürfen von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen, müssen kompakt angeordnet sein und reflexionsarm ausgeführt werden.
Auch auf dem Flachdach können Solaranlagen ohne Bewilligung montiert werde. Sie dürfen die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragen.
Dazu müssen sie von der Dachkante weit zurückversetzt sein. So weit, dass sie von unten in einem Winkel von 45 Grad nicht sichtbar sind. Gute Installationsfirmen kennen diese Regelungen natürlich genau und können bei der Planung entsprechend helfen.
Die Meldepflicht
Auf der Webseite des eigenen Kantons gibt es die entsprechenden Formulare zur Meldung der eigenen Solaranlage. Zu beachten sind dabei die unterschiedlichen Meldefristen. In Basel muss die Meldung innerhalb von einer Woche vor Baubeginn erfolgen.
In Freiburg, Genf und Waadt innerhalb von 30 Tagen. Die anderen Kantone liegen dazwischen. Dazu muss das Meldeformular gemeinsam mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Im Idealfall erhält der Bauherr dann grünes Licht und kann Solarenergie gewinnen.
In anderen Fällen kann der Kanton entscheiden, dass doch eine Baubewilligung erforderlich ist. Dann muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden, um Solarenergie zu gewinnen.
Solarenergie: Für diese Solaranlagen ist eine Baubewilligung erforderlich
Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilligung. In einigen Kantonen können diese Gebäude auch als erhaltenswertes oder schützenswertes Inventarobjekt definiert werden.
Wer also in einem alten, denkmalgeschützten Haus wohnt, darf nicht ohne Weiteres eine Solaranlage auf dem Dach installieren. Er muss sich dann zunächst an den eigenen Kanton wenden und eine Baubewilligung einholen. Ob diese erteilt wird, hängt dann von den einzelnen Umständen ab.
Auch in bestimmten als Schutzgebieten definierten Gebieten ist eine Baubewilligung nach wie vor erforderlich. Die Definition hängt wiederum von den einzelnen Kantonen ab.
Alternative Plug & Play Solaranlage
Seit einigen Jahren werden kleine Plug & Play Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, immer beliebter. Da diese nicht fest auf dem Dach montiert werden, sind sie grundsätzlich genehmigungsfrei.
Sie sind darum eine gute Alternative für alle, die keine Baubewilligung erhalten. Oder für alle, die in einem gemieteten Haus keine Solaranlage installieren können.