Spotify beschwert sich bei EU-Kommission über US-Konkurrenten Apple
Der Musikstreamingdienst Spotify hat sich in Brüssel über den angeblich unfairen Wettbewerb des US-Konkurrenten Apple beschwert.
Das Wichtigste in Kürze
- Streamingdienst wirft Konzern Missbrauch seiner Marktstellung vor.
Spotify richtete eine formelle Beschwerde an EU-Kommission und bat sie, Massnahmen zu ergreifen, die einen «fairen Wettbewerb sicherstellen». Spotify habe vergeblich versucht, die Angelegenheit mit Apple selbst zu klären, teilte das schwedische Unternehmen am Mittwoch mit. Es wirft Apple vor, seine Marktstellung zu missbrauchen.
Spotify ist Marktführer bei den Musikstreamingdiensten und hat nach eigenen Angaben mittlerweile weltweit 207 Millionen Nutzer - davon 96 Millionen zahlende Kunden. Apple liegt mit seinem Dienst Apple Music deutlich dahinter und hat rund 40 Millionen Nutzer. Mit seinem App Store ist der Konzern zudem Betreiber und Anbieter zugleich.
Apple habe in den vergangenen Jahren Regeln in seinem App Store eingeführt, die die Auswahl für Nutzer der Streamingdienste einschränkten und zu Lasten anderer App-Entwickler gingen, kritisierte Spotify-Chef Daniel Ek. Er kritisiert vor allem, dass Spotify und andere Anbieter eine 30-prozentige Abgabe an Apple müssen, wenn sie die Dienste des US-Konzerns nutzen.
Um diese Kosten zu kompensieren, müsste Spotify seine Premium-Abos erhöhen, was aber nicht möglich sei, um konkurrenzfähig zu bleiben, argumentierte Ek. Spotify wolle keine Sonderbehandlung, sondern einen «fairen Wettbewerb». Das schwedische Unternehmen wirft dem US-Konzern zudem vor, bei einer Umgehung seiner Dienste mit Restriktionen bestraft zu werden - etwa mit der Verweigerung technischer Updates.
Spotify hatte bereits vor drei Jahren eine informelle Beschwerde in Brüssel eingereicht und ging nun zu einem formellen Vorgehen über. Die EU-Wettbewerbsbehörde muss nun darüber entscheiden, ob sie Ermittlungen einleitet oder die Beschwerde abweist. Spotify kann sich bei einer Ablehnung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden.