Verbraucherschützer wenden sich mit Musterklage gegen Inkassounternehmen
Das Wichtigste in Kürze
- Betroffene können ihre Ansprüche nun anmelden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Ansprüche nun über ein Onlineportal anmelden, wie das Bundesamt für Justiz am Dienstag mitteilte. Der vzbv hatte im August Musterfeststellungsklage gegen das Otto-Tochterunternehmen EOS Investment vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben.
Der Vorwurf: Otto, einer der grössten Online-Versandhändler Deutschlands, treibe die Inkassogebühren für Verbraucherinnen und Verbraucher künstlich in die Höhe. Die EOS Investment GmbH übernehme dabei offene Forderungen und beauftrage anschliessend die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) damit, das Geld einzutreiben. Beide Unternehmen gehören zur Otto-Gruppe. Indem sich die Unternehmen gegenseitig beauftragten, würden die Inkassogebühren künstlich vervielfacht, kritisierte der vzbv. Statt einer einfachen Mahngebühr von 2,50 Euro sollten Verbraucher Inkassogebühren von 70,20 Euro zahlen.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer dürfen die beiden Tochterunternehmen keine erhöhten Inkassogebühren berechnen, da sie zum gleichen Konzern gehören. Als Schwesterunternehmen bildeten sie eine wirtschaftliche Einheit, argumentierte der vzbv.
«Mit unserer Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wollen wir als vzbv der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben», erklärte im August vzbv-Vorstand Klaus Müller. «Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche.»