Euro

Wirecard-Insolvenzverwalter fordert 1,5 Milliarden Euro von EY

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Murten,

Der Insolvenzverwalter von Wirecard fordert von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY viel Geld. 1,5 Milliarden Euro soll diese überweisen.

Wirecard
Wirecard-Logo. - AFP/Archiv

Der Wirecard-Insolvenzverwalter will von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY rund 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Die Klage sei am 20. Dezember am Landgericht Stuttgart eingegangen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.

Sowohl EY als auch ein Sprecher des Insolvenzverwalters äusserten sich auf Anfrage zunächst nicht. Zuvor hatte das «Handelsblatt» berichtet.

Das Gericht in Stuttgart ist zuständig, weil dort die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihren Sitz hat. Der damals im Dax notierte Zahlungsdienstleister Wirecard war 2020 zusammengebrochen, nachdem 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hatte jahrelang die Bilanzen testiert. Der wegen Betrugs angeklagte frühere Vorstandschef Markus Braun steht seit einem Jahr vor einer Strafkammer des Landgerichts München.

Der Insolvenzverwalter wirft EY langjähriges systematisches Versagen vor bei der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse der Wirecard AG sowie der Jahresabschlüsse der Wirecard Technologies GmbH für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019 und damit zusammenhängender Dienstleistungen für die Wirecard-Gruppe, wie das Gericht mitteilte. «Die Beklagte habe ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten als Abschlussprüferin vielfach, schwerwiegend und bewusst verletzt.»

Bei pflichtgemässer Prüfung hätten die Jahres- und Konzernabschlüsse der Wirecard AG und die Jahresabschlüsse der Wirecard Technologies GmbH seit 2015 nicht mehr uneingeschränkt testiert werden dürfen, argumentiert der Insolvenzverwalter. Die von EY pflichtwidrig erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke seien unrichtig gewesen. «Bei pflichtgemässer Prüfung wäre die Wirecard-Affäre frühzeitig aufgedeckt, schädigende Handlungen der dortigen Verantwortlichen eingestellt und die daraus resultierten Schäden unterbunden worden und nicht entstanden, heisst es in der Klage nach Angaben des Gerichts weiter.

Kommentare

User #3249 (nicht angemeldet)

Der Weisskragenstreich wird noch viel kosten. EY würde besser den Namen ändern.

User #5994 (nicht angemeldet)

Konsequente Haltung seitens der Insolvenzverwaltung. Absolut richtig: Hätte EY nicht jahrelang falsch testiert, wäre der Schaden nicht entstanden. Mir tun die vielen Kleinanleger leid, die viel und teilweise alles verloren haben. Fraglich weiterhin: wo ist Masalek? Russland?

Weiterlesen

EY Schweiz
1 Interaktionen

Mehr Euro

Mehr aus Fribourg

Schildkröte
2 Interaktionen
Kinder
293 Interaktionen