Keine Überraschungen beim Finanzausgleich 2024 im Aargau
Wie der Kanton Aargau mitteilt, erhalten im Jahr 2024 insgesamt 132 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von knapp 95 Millionen Franken netto.
Der vom Regierungsrat im April 2023 verabschiedete Wirkungsbericht zum Finanzausgleich hat unter anderem gezeigt, dass die Ausgleichszahlungen stabil sind und sich nur langsam verändern.
Ziel des Finanzausgleichs ist es, strukturelle Unterschiede auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite abzubauen.
Solche Unterschiede verändern sich selten sprunghaft, weshalb eine relativ stabile Entwicklung der Ausgleichszahlungen zu erwarten ist.
Die berechneten und den Gemeinden mitgeteilten Finanzausgleichszahlungen 2024 bestätigen dies: Die Zahl der Empfänger- und Zahlergemeinden sowie die umverteilten Summen bleiben gegenüber dem Jahr 2022 nahezu unverändert.
Unterschiede zwischen den Jahren können grösser sein
Für einzelne Gemeinden können die Unterschiede zwischen den Jahren grösser sein. Aber auch hier sind starke Schwankungen die Ausnahme.
Bei 95 Gemeinden verändert sich die Zahlung gegenüber dem Jahr 2022 um weniger als 20 Franken pro Kopf, bei 75 Gemeinden um zwischen 20 und 50 Franken, und nur bei 27 Gemeinden beträgt die Veränderung mehr als 50 Franken pro Kopf.
Meist sind relativ ausgeprägte Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Steuern dafür verantwortlich, dass es zu grösseren Veränderungen kommt.
Der Ressourcen- und Lastenausgleich
Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich zusammen.
Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Beiträge aus dem Steuerkraftausgleich (erste Stufe des Ressourcenausgleichs), Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft leisten Abgaben.
Gemeinden, die trotz dieser Ausgleichszahlungen eine minimale Ressourcenstärke (84 Prozent des kantonalen Mittelwerts) nicht erreichen, erhalten zusätzlich Mindestausstattungsbeiträge (zweite Stufe des Ressourcenausgleichs).
Aus dem Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die in den Bereichen Bildung und Soziales sowie aufgrund räumlich-struktureller Gegebenheiten überdurchschnittliche Lasten zu tragen haben.
Wichtigste Ausgleichsinstrument ist der Ressourcenausgleich
Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden wiederum leisten Abgaben.
Das weitaus wichtigste Ausgleichsinstrument ist der Ressourcenausgleich mit einem Volumen von 73 Millionen Franken (davon 11,5 Millionen Mindestausstattungsbeiträge), gefolgt vom Soziallastenausgleich (22 Millionen), dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich (16 Millionen) und dem Bildungslastenausgleich (acht Millionen).
Werden die Beträge addiert, so resultiert ein Betrag von 119 Millionen Franken. Das ist mehr als die effektiv ausbezahlten Beiträge von insgesamt 95 Millionen Franken.
Der Grund dafür ist, dass manche Gemeinden aus einem Ausgleichsgefäss Beiträge erhalten, in ein anderes Gefäss aber einzahlen müssen.