Der Adliswiler Stadtrat verabschiedet das Zielbild 2050
Wie die Stadt Adliswil mitteilt, ist der nächste Schritt die Überarbeitung der Stadtplanungsgrundlagen. Ab Herbst 2024 folgt ein Raumentwicklungskonzept.
Die Stadt Adliswil will in den kommenden Jahren die Bau- und Zonenordnung (BZO) überarbeiten.
Die heutige BZO stammt aus dem Jahr 1995 und entspricht teilweise nicht mehr den übergeordneten Vorgaben.
Für den Stadtrat bedeutet dies, dass nun der richtige Moment ist, die BZO einer Gesamtüberprüfung zu unterziehen. Dafür hat er mit dem Zielbild 2050 eine wichtige Grundlage geschaffen.
Es zeigt auf, wie sich Adliswil bis 2050 baulich, aber auch gesellschaftlich, entwickeln soll und dient als Richtschnur für kommunale Projekte.
Balance aus Wachstum und Bewahrung
Das Zielbild 2050 sieht eine Balance aus Wachstum und Bewahrung vor: ein moderates Bevölkerungswachstum, Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten, biodiverse Siedlungen, attraktive Arbeitsplätze und eine hochwertige bauliche Entwicklung, die der Identität Sorge trägt.
Eine Stadt also, die ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine hohe Lebensqualität bietet.
«Das geschieht nicht von alleine. Wir wollen die Entwicklung der Stadt aktiv begleiten und dort steuern, wo es möglich und sinnvoll ist», sagt Stadtpräsident Farid Zeroual.
Wichtige Leitplanken für die Stadtplanung
Felix Keller, Stadtrat und Ressortvorsteher Bau und Planung, ist überzeugt, dass das Zielbild 2050 wichtige Leitplanken für die Stadtplanung der kommenden Jahre setzt.
«Adliswil startet nun in den Prozess zur Überarbeitung wesentlicher Stadtplanungsgrundlagen.
Mit den formulierten acht Leitsätzen hat der Stadtrat ein Instrument, an dem er sich immer wieder orientieren kann», meint Felix Keller.
Raumentwicklungskonzept als nächster Schritt
Im nächsten Schritt wird ab Herbst 2024 unter Einbezug der Bevölkerung ein kommunales Raumentwicklungskonzept (REK) erarbeitet.
Das REK zeigt Perspektiven und Handlungsfelder auf.
Es legt Gebiete in Adliswil fest, in denen Dynamik, massvolle Entwicklung oder Aufwertung stattfinden sollen oder definiert, welche Gebiete zu bewahren sind.
Auf Basis des kommunalen REK wird dann ab circa Anfang 2026 die Bau- und Zonenordnung (BZO) revidiert.