Kilchberg stimmt dem Antrag und dem BZO-Revisionsbericht zu

Wie die Gemeinde Kilchberg mitteilt, hat der Gemeinderat dem Antrag und dem Beleuchtenden Bericht zur Revision des kommunalen Richtplans Kilchberg zugestimmt.

Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH).
Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Gemeinderat hat dem Antrag und dem Beleuchtenden Bericht zur Revision des kommunalen Richtplans Kilchberg zuhanden der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 (12. Juni 2024, Reservedatum) zugestimmt.

Der kommunale Richtplan (KRP) ist ein behördenverbindliches, strategisches Führungsinstrument der Gemeinde für die Raumentwicklung.

Der KRP verfeinert die Vorgaben der übergeordneten kantonalen und regionalen Richtpläne, stimmt diese auf die Bedürfnisse, Zielsetzungen und Strategien der Gemeinde Kilchberg ab und konkretisiert das Raumentwicklungskonzept (REK) Kilchberg.

BZO soll 2026 zur Beschlussfassung unterbreitet werden

Während im REK die strategischen Ziele und Ansätze festgelegt wurden, enthält der KRP konkrete Massnahmen und Festlegungen, die für die Erreichung der Ziele und die Umsetzung der strategischen Ansätze notwendig sind.

Der KRP bildet die Basis für die grundeigentümerverbindliche kommunale Nutzungsplanung, die Bau- und Zonenordnung (BZO).

Die BZO soll im Anschluss an die Genehmigung des KRP revidiert und der Gemeindeversammlung im Juni 2026 zur Beschlussfassung unterbreitet werden (BZO-Revision).

Richtplan ist ein gut abgestimmtes Paket

Der KRP behandelt inhaltlich schwergewichtig die Themen Siedlung und Landschaft sowie Verkehr und soll eine zurückhaltende, qualitätsorientierte Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 25 Jahren ermöglichen.

Mit den Strategien zur Innenentwicklung und den weiteren im KRP formulierten Massnahmen werden die Grundlagen für eine qualitätsorientierte Siedlungsentwicklung gelegt.

Der vorliegende Richtplan ist ein gut abgestimmtes Paket, das in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung in einem mehrstufigen Prozess sorgfältig erarbeitet wurde.

Merkmale von Natur- und Siedlungsraum bewahren

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem KRP eine qualitätsvolle Entwicklung von Kilchberg in den nächsten 25 Jahren ermöglicht wird.

Die identitätsstiftenden Merkmale von Natur- und Siedlungsraum können bewahrt und durch die Prüfung von ergänzenden Vorschriften im Rahmen der BZO-Revision dort Verbesserungen erzielt werden, wo die bisherige BZO noch Unschärfen aufweist.

Die Details zur Revision 2024 des KRP können dem Beleuchtenden Bericht (Weisung zur Gemeindeversammlung) entnommen werden, welcher ab 13. Mai 2024 auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet wird.

Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 (12. Juni 2024, Reservedatum) die Revision 2024 des KRP Kilchberg zu genehmigen.

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