Mettmenstetten

Mettmenstetten: Aufhebung vom Fussgängerstreifen im Oberdorf

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Knonaueramt,

Wie die Gemeinde Mettmenstetten schreibt, wurde aufgrund der Sicherheitsbedenken entschieden, den Fussgängerstreifen an der Albisstrasse 54/47 aufzuheben.

Dorfzentrum Mettmenstetten.
Dorfzentrum Mettmenstetten. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Aufgrund von Sicherheitsbedenken hat die Kantonspolizei Zürich am 30. April 2024 auf Antrag des kantonalen Tiefbauamts entschieden, den Fussgängerstreifen an der Albisstrasse 54/47 aufzuheben.

Der Gemeinderat Mettmenstetten hat angesichts der klaren Zuständigkeiten keine eigene Stellungnahme dazu abgegeben.

Die unmittelbare Nähe des Fussgängerstreifens zur Bushaltestelle Oberdorf beeinträchtigt die erforderliche Sichtweite für bergauf fahrende Automobilisten.

Besonders riskant ist die Situation, wenn Fahrgäste hinter einem haltenden Bus die Strasse überqueren möchten.

Keine der geprüften Alternativen erfüllte Ansprüche

Die erste Alternative ist die Aufhebung der Bushaltestelle Oberdorf. Sie wird jedoch nicht empfohlen wegen hoher Nutzungsfrequenz.

Die zweite ist die Verschiebung der Bushaltestelle Oberdorf in Richtung Dorfkern (analog bisherigem Provisorium); dabei ist der Abstand zur nächsten Haltestelle Zentrum zu gering (weniger als 250 Meter).

Zudem würden die engen Platzverhältnisse den nötigen Ausbau der bisher provisorischen Bushaltestelle auf behindertengerechten Standard nicht erlauben.

Die dritte Alternative ist die Errichtung einer Fussgängerinsel: Platzverhältnisse lassen dies nicht zu. Die vierte Alternative, die Errichtung einer Verkehrsampel, wiederum wurde durch den Kanton abgelehnt.

Eine sichere Fusswegverbindung ist durch die neue Siedlung sichergestellt

Da keine der Alternativen tragbar war, hat der Gemeinderat entschieden, dem Kanton keinen Gegenvorschlag zu machen.

Dieser entschied sich aus Sicherheitsgründen für die Aufhebung.

Es ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass bereits heute ein öffentliches Fusswegrecht durch die neue Siedlung an der Albisstrasse 47 a bis r besteht.

Eine sichere Fusswegverbindung, insbesondere für Schüler, die sich vom Oberdorf in Richtung Schulcampus bewegen, ist damit sichergestellt.

Der Gemeinderat dankt für weitere Anregungen

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Kanton in diesem Fall zwischen verkehrstechnisch ungünstigen Alternativen entscheiden musste.

Es ist deshalb auch nachvollziehbar, dass der Entscheid bei einzelnen Einwohnern auf Unverständnis stiess.

Der Gemeinderat bittet um Verständnis und ist weiterhin dankbar für Anregungen aus Bevölkerung, wie die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet verbessert werden kann.

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