Wettswil am Albis

Wettswil am Albis: Niederweg und Im Cholächer werden saniert

Nau.ch Lokal
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Knonaueramt,

Wie die Gemeinde Wettwil a. A. mitteilt, werden die beiden Strassen aufgrund des schlechten baulichen Zustands ab 9. Oktober 2023 etappenweise instand gesetzt.

Gemeindehaus Wettswil am Albis.
Gemeindehaus Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Niederweg und die Strasse Im Cholächer befinden sich in einem baulich schlechten Zustand und bedürfen einer umfassenden Sanierung.

Die Sanierungsarbeiten sehen den Ersatz der Randabschlüsse, des Asphaltbelages, der Beleuchtung sowie die Neubauten der Strassenentwässerung vor.

Auch die alte Regenabwasserleitung muss an die aktuellen Verhältnisse angepasst und durch Rohre mit einem grösseren Durchmesser ersetzt werden.

Damit die Synergien optimal genutzt werden können, wird die rund 60 Jahre alte Wasserleitung ebenfalls erneuert und die Werkleitungen der EKZ und Swisscom werden ausgebaut.

Am 9. Oktober 2023 geht´s los

Die Bauarbeiten werden in zwei Etappen realisiert. In der ersten Etappe starten die Arbeiten am Montag, 9. Oktober 2023, und dauern je nach Wetter voraussichtlich bis circa Ende Februar 2024.

In der zweiten Etappe beginnen die Arbeiten voraussichtlich ab April 2024.

Über die Fortsetzung der Arbeiten in der zweiten Etappe wird zu gegebener Zeit wieder informiert.

Bauherrschaft ist die Gemeinde Wettswil am Albis. Die Strassen- und Tiefbauarbeiten werden durch die Büwe Tiefbau AG ausgeführt.

Zu- und Wegfahrten bleiben weitgehend gewährleistet

Für die Ausführung der Arbeiten wird der Verkehr über eine Einbahnregelung aufrechterhalten.

Die Zufahrt zu den Liegenschaften erfolgt ab der Schachenstrasse über den Niederweg. Die Wegfahrt erfolgt im Einbahnverkehr über den Niederweg und anschliessend über die Stationsstrasse.

Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften innerhalb des Projektperimeters werden durch provisorische Überfahrten soweit als möglich gewährleistet.

Der Gehweg ist für Fussgänger jeweils einseitig benutzbar. Allfällige Vollsperrungen, zum Beispiel für Belagseinbauten, werden frühzeitig bekannt gegeben.

Grüngut und Kehricht werden normal abgeholt

Es lässt sich leider nicht verhindern, dass durch die Bauarbeiten Behinderungen und Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

Das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Baustelle ist verboten. Das Grüngut wird wie gehabt donnerstags und der Kehricht freitags abgeführt.

Bei Problemen können sich die Anwohnenden an das Baustellenpersonal wenden.

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