Altstätten: Referendum zu neuen städtischen Reglementen
Zwei Nachträge und ein neues Reglement erliess der Stadtrat an seiner letzten Sitzung. Die Reglemente liegen vom 27. März bis 5. Mai 2025 öffentlich auf.

Wie die Stadt Altstätten mitteilt, erliess der Stadtrat in seiner letzten Sitzung zwei Nachträge sowie ein neues Reglement: zur Zeltverankerung auf dem Rathausplatz, zur Parkordnung beim Haus Chunrat und zur Weiterverrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung.
Die Reglemente unterliegen dem fakultativen Referendum und liegen vom 27. März bis 5. Mai 2025 öffentlich auf.
Benützungsordnung Rathausplatz
Im letzten Frühjahr beantragten drei Vereine die Installation von Zeltverankerungen auf dem Rathausplatz. Die veranschlagten Kosten wurden im Budget 2025 berücksichtigt und von der Bürgerschaft genehmigt.
Im Februar kontrollierte der Unterhaltsdient den Abstand zur Tiefgarage. Die Verankerungen sollen nun umgesetzt werden – nach Ablauf der Referendumsfrist.
Parkierungsreglement
Auf dem Parkplatz beim Haus Chunrat fanden Besuchende teils keine freien Stellplätze mehr.
Das veranlasste den Stadtrat die Parkordnung anzupassen: Neu sind die Parkplätze den Besuchenden des Haus Chunrat für eine maximale Zeit von drei Stunden vorbehalten. Eine Gebühr wird keine erhoben.
Neues Reglement zur Kostenbeteiligung bei der Nachführung der amtlichen Vermessung
Die tatsächlichen Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung sollen künftig vom Verursachenden getragen werden.
Laut kantonaler Verordnung basiert die Gebühr auf dem Gebäudeneuwert, während die tatsächlichen Kosten vom Geometerbüro an die Gemeinde weiterverrechnet werden.
Ein neues Reglement regelt die direkte Verrechnung der tatsächlichen Kosten an den Verursacher, rückwirkend ab 1. Januar 2025.
Fakultatives Referendum
Die Reglemente können vom 27. März bis 5. Mai bei der Stadtkanzlei, Rathaus 4. Stock eingesehen werden – sie unterliegen dem fakultativen Referendum.
Ein Referendumsbegehren ist mit 400 Unterschriften bis zum 5. Mai bei der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. Das Begehren muss klar formuliert sein und darf keine Bedingungen enthalten.