Bühler nimmt Stellung zur Revision Finanzausgleichsgesetz
Wie die Gemeinde Bühler mitteilt, hat sie an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes den Vorschlag der Regierung abgelehnt.
Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes durchgeführt.
Die Gemeinde Bühler hat sich an dieser Vernehmlassung beteiligt.
Gemäss Kantonsverfassung Artikel 104 ist mittels Finanzausgleich ein ausgewogenes Verhältnis der Steuerbelastung unter den Gemeinden anzustreben.
Im Grundsatz begrüsst der Gemeinderat Bühler die Überarbeitung des Finanzausgleiches und das Abstützen desselben auf robusten und allgemein anerkannten Indikatoren.
Laut Gemeinde Bühler ist der Vorschlag der Regierung abzulehnen
Aus Sicht der Gemeinde Bühler wird der Auftrag der Kantonsverfassung klar verfehlt, weshalb der Vorschlag der Regierung abzulehnen ist.
Die verwendeten Indikatoren sind das eine, das Einstellen dieser Indikatoren auf für die Gemeinden und den Kanton passende Werte etwas ganz anderes.
Die Regierung definiert eine willkürlich gewählte Einstellung.
Um ein Gefühl für das Instrument zu kriegen und kompetente Rückmeldungen dazu geben zu können, wären verschiedene Einstellungen zu kommunizieren und in ihrer Wirkung auf das in der Kantonsverfassung definierte Ziel hin gegeneinander abzuwägen.