Gais: Öffentliche Auflage Ergänzung des Strassenverzeichnis
Wie die Gemeinde Gais mitteilt, hat am 12. Januar 2024 die öffentliche Auflage zur Ergänzung des Strassenverzeichnis begonnen.
Der Gemeinderat hat am 20. Dezember 2023 gestützt auf Artikel acht des Strassengesetzes (StrG; bGS 731.11) die Ergänzung des Strassenverzeichnisses zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.
Die Rösslistrasse (Grundstück Nummer 1500, östlich Grundstück 16 bis Einmündung Riesernstrasse) soll im Strassenverzeichnis der Gemeinde Gais als öffentliche Strasse im privaten Eigentum aufgenommen und als Zufahrtsstrasse (ZS) beziehungsweise nördlicher Teil Ernaweg als Weg (W) klassiert werden.
Im Zusammenhang mit der Gründung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse hat die Flurgenossenschaft um eine Widmung der Rösslistrasse ersucht.
Einsprachen gegen das Vorhaben
In Anwendung von Artikel 37 ff des Strassengesetzes wird das Strassenverzeichnis mit dem dazugehörenden Plan im Büro der Bauverwaltung im ersten Stock im Gemeindehaus vom 12. Januar 2024 bis 12. Februar 2024 aufgelegt.
Die Einsichtnahme ist auch auf der Webseite der Gemeinde Gais möglich.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Gemeindekanzlei zu Händen des Gemeinderates Gais einzureichen.
Zur Einsprache ist gemäss Artikel 111 des Baugesetzes (BauG; bGS 721.1) legitimiert wer, durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.