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Gemeinde Gais
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Die Gemeinde Gais veröffentlicht aktuelle Informationen.

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Erteilung Betriebsbewilligung Gastgewerbe | Café Dorfplatz 3

Der Gemeinderat nimmt im befürwortenden Sinne zum Antrag von Urs Bosshard, whft. Langgasse 28a, Gais, für die Erteilung der Betriebsbewilligung für das „Café Dorfplatz 3“ per 1. November 2019 zuhanden des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit Stellung.

Gestützt auf Art. 8 des Gesetzes über das Gastgewerbe (bGS 955.11) hat die Person, welche eine Bewilligung besitzt, den Betrieb persönlich zu führen und ist für eine Stellvertretung, die bei Abwesenheit eingesetzt wird, verantwortlich. Im Weiteren bearbeitet der Gemeinderat gemäss Art. 1 der Verordnung zum Gesetz über das Gastgewerbe (bGS 955.111.) die Gesuche um Erteilung von wirtschaftspolizeilichen Bewilligungen und stellt dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit entsprechenden Antrag.

Richtlinien für die Unterstützung von Vereinen, Organisationen und Institutionen

Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinien und die Grundsätze für die freiwillige Unterstützung von Vereinen, Organisationen und Institutionen.

Vereine sind Teil unserer Kultur und leisten einen erheblichen Beitrag an das Zusammenleben in der Dorfgemeinschaft. Der Gemeinderat ist interessiert an einem aktiven Vereinsleben in der Gemeinde. Diese Richtlinien bekräftigen das Interesse an einer lebendigen und vielfältigen Dorfkultur und zeigen auf, in welcher Form, Vereine durch die Gemeinde Unterstützung erwarten dürfen.

Dabei ist sich der Gemeinderat bewusst, dass nebst den Vereinen auch Organisationen mit nicht vereinsrechtlichen Strukturen und Einzelpersonen, einen erheblichen Beitrag zur Pflege der Dorfkultur leisten können. Wo das zutrifft, kann die Gemeinde projektbezogene Beiträge sprechen.

Nicht Gegenstand dieser Richtlinien ist die Unterstützung von überkommunalen Organisationen, von reinen Interessensvertretungen wie z. B. Gewerbeverbände, politische Parteien.

Der Gemeinderat anerkennt diese durch verschiedene Unterstützungsleistungen an ortsansässige Vereine, insbesondere durch die unentgeltliche Benützung gemeindeeigener Infrastrukturen, durch Erlass von Gebühren und durch Entschädigung von Tätigkeiten im öffentlichen Interesse.

Zweck

Anhand einheitlicher Richtlinien sollen Beitragsgesuche nach formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten objektiv beurteilt werden können.

Grundsatz

Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Vereine sind unabdingbare Voraussetzung für Unterstützungsleistungen. Angestrebt werden Einheitlichkeit, Vorhersehbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Unterstützungsleistungen.

Für Vereine und Organisationen gilt der Grundsatz der Eigenfinanzierung. Beiträge der Gemeinde dürfen nicht dem Zweck der Kapitalanhäufung oder zur Senkung von Mitgliederbeiträgen dienen.

Im Sinne dieses Reglements kann die Gemeinde Aktivitäten von Vereinen und Organisationen fördern. Sie leistet auf begründetes Gesuch hin finanzielle und/oder materielle Unterstützung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde.

Der Gemeinderat kann mit Vereinen und Organisationen Leistungsvereinbarungen eingehen und diese gesondert abgelten.

Unterstützung Spielgruppe Gais | Verabschiedung Cecile Kappeler

Der Gemeinderat spricht einen einmaligen Betrag von Fr. 1‘000.- für das Jubiläumsfest mit Verabschiedung von Cecile Kappeler nach 29 Jahren aktiver Mitarbeit bei der Spielgruppe Gais.

Die Spielgruppe Gais feiert in diesem Jahr ihr 30-jähriges Bestehen. Evi Altherr hatte die Spielgruppe damals gegründet und in den Räumen ihres ehemaligen Wohnortes Schwantlern durchgeführt. Seit 29 Jahren ist Cecile Kappeler aktiv in der Spielgruppenleitung tätig.

Die Verantwortlichen der Spielgruppe führen am Samstag, 25. Mai 2019, ein Jubiläumsfest im Mehrzweckgebäude Weier durch, mit gleichzeitiger Verabschiedung von drei Betreuerinnen.

Das Budget der Spielgruppe sei stets sehr knapp. Nur Dank finanziellen Unterstützungen von verschiedenen Institutionen war es der Spielgruppe möglich, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Die Spielgruppenleiterinnen arbeiten alle für ein kleines Taschengeld.

Die Spielgruppe wird nach den Sommerferien 2019 durch Sabina Streuli und Nadja Donauer - zwei junge Mütter, welche die Ausbildung im letzten Jahr absolviert haben - weitergeführt.

Einjähriges Praktikum bei der Gemeindeverwaltung | Florian Koller

Der Gemeinderat genehmigt das Gesuch von Florian Koller, für ein einjähriges Praktikum bei der Gemeindeverwaltung Gais ab August 2019 bis Juli 2020. Die Gemeindeverwaltung bildet grundsätzlich drei Lernende als Kaufmann EFZ aus.

Da im letzten Herbst die Lernende im ersten Lehrjahr die kaufmännische Ausbildung aus persönlichen Gründen abgebrochen hatte, fehlt nun eine Lernende auf der Gemeindeverwaltung. Mit diesem Praktikum kann diese Lücke teilweise geschlossen werden. Zudem ist das Team der Gemeindeverwaltung überzeugt, dass mit Florian Koller projektbezogene Arbeiten erledigt werden könnten.

Nach Abschluss der vierjährigen Lehrzeit als Schreiner und der Rekrutenschule hat sich der sportinteressierte Florian Koller zum Ziel gesetzt, in näherer Zukunft das Sportmanagement Studium an der Hochschule in Chur zu absolvieren. Diesen Schritt kann er mit einer technischen / handwerklichen Berufslehre alleine nicht machen. Gemäss den geltenden Zulassungsbedingungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Chur haben die Bewerbenden einen Abschluss „Eidg. anerkannte Berufsmaturität“ sowie eine Berufspraxis im kaufmännischen Bereich von einem Jahr bei einer 100%-igen Anstellung vorzuweisen. Das Praktikum muss zudem vor Studienbeginn abgeschlossen sein. Das Bachelorstudium Richtung „Sport Management“ dauert acht Semester resp. vier Jahre.

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