Teilzonenplan Bahnhofplatz in Gais

Gemeinde Gais
Gemeinde Gais

Appenzell,

Der Gemeinderat Gais verabschiedet den Teilzonenplan Bahnhofplatz und reicht die erforderlichen Unterlagen zur Vorprüfung an die zuständigen kantonalen Stellen.

Teilzonenplan des Bahnhofplatzes der Gemeinde Gais (Symbolbild)
Teilzonenplan Bahnhofplatz - Gemeinde Gais

Für das Bahnhofareal Gais ergeben sich in den nächsten Jahren wesentliche Änderungen. Mit dem Bau eines neuen Unterhaltszentrums der Appenzeller Bahnen in Appenzell kann das derzeitige Unterhaltszentrum in Gais aufgelöst und einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Ebenfalls soll das übrige Bahnhofareal kommerziell besser genutzt werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Gais zusammen mit den Appenzeller Bahnen und unter dem Patronat des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Rahmen des Projektes «Bauen und Wohnen» Studien zur künftigen Neunutzung entwickelt.

Während das Areal des Unterhaltszentrums derzeit noch nicht frei ist, stehen auf dem Bahnhofplatz substanzielle Flächen für eine Neunutzung zur Verfügung.

Masterplanung Arealentwicklung Bahnhof

Das Architekturbüro G&A Architekten AG erarbeitete für den Projektentwickler ARBAGA AG in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gais eine Masterplanung über das Bahnareal. Die Masterplanung sieht im Norden der Bahngleise ein Gebäude für Gesundheitsdienstleistungen vor.

Südlich davon ist ein Hotel mit Wellness- und Gesundheitsbereich sowie Seminarräumlichkeiten und weiteren Räumlichkeiten für einen Gesundheits-Cluster vorgesehen. Im Knotenbereich der Rhänstrasse ist die Realisierung von Wohnungen beabsichtigt.

Der vorgesehene Nutzungsmix ermöglicht eine Synergienutzung der Tiefgarage beim Bahnhof. Der Bahnhofplatz und der Rotbach sollen aufgewertet und als Begegnungszone und Erholungszone ausgestaltet werden.

Planrechtliche Voraussetzungen

Die vorliegende Fläche ist Bestandteil des Baugebietes. Aufgrund der bislang bahnbetrieblichen Nutzung unterstand sie direkt der Spezialgesetzgebung (Eisenbahngesetz) und war demnach keiner Nutzungszone gemäss BauG zugewiesen.

Im Sinne eines planungsrechtlich nicht angreifbaren Verfahrens wurde entschieden, die Fläche über ein ordentliches Teilzonenplanverfahren ebenfalls der Kernzone zuzuweisen.

Umzonung

Für eine optimale Nutzung der sehr zentral gelegenen und nicht mehr benötigten Fläche der Appenzeller Bahnen soll mit dem vorliegenden Teilzonenplan eine Teilfläche von 869 m2 auf der Parzelle Nr. 45 vom übrigen Gemeindegebiet in eine Kernzone umgezont. Mit der Umzonung werden die Bebauungsmöglichkeiten auf dem Bahnhofplatz zweckmässig erhöht.

Die Abgrenzung ist so gewählt, dass die fortbestehenden Gleisanlagen durch die Einzonung nicht tangiert werden.

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